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Teil 3

Das Lauflerngerät wird etwa ab dem 8. Lebensmonat angeboten. Zu diesem Zeitpunkt entwickelt das Kind eine Abstützreaktion. Das bedeutet, dass das Kind sich auf den Zehen abstützt und auf und ab federt, sobald man es unter den Armen hält und auf eine feste Unterlage stellt. Einen sicheren Stand erreicht das Kind, indem die Füße durch Aufsetzen der ganzen Sohle allmählich das gesamte Körpergewicht übernehmen und das Kind aktiv Gleichgewicht hält. Im Lauflerngerät wird das Kind durch eine Art Stoffhose, in die man das Kind hineinstellt, von seinem Körpergewicht entlastet. Das Kind braucht sein Gleichgewicht nicht selbst zu halten und lernt, auf Zehenspitzen zu gehen. Ist ein Zehenspitzengang einmal antrainiert, wird es für das Kind sehr schwer, das Stehen auf der ganzen Sohle zu erlernen. In extremen Fällen führt dies sogar zu einer Verkürzung der Achillessehne, d.h. es resultiert eine "fixierte Spitzfußhaltung", die operativ beseitigt werden muss. Auf Zehenspitzen sein Gleichgewicht zu halten ist sehr viel mühsamer als auf der ganzen Sohle. Davon können Sie sich in einem Selbstversuch leicht überzeugen. Außerdem wird dem Kind im Lauflerngerät ein weiterer wichtiger Entwicklungsschritt vorenthalten, nämlich das Einüben des Aufrichtens. Eine Auf- und Abbewegung ist in einem Lauflerngerät nicht möglich.
Sollten Sie dennoch ein Babygerät einsetzen wollen, beschränken Sie den Gebrauch auf kurze Zeiträume.
KINDER- UND JUGENDMEDIZINISCHER DIENST
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Diskussionsverlauf
  • Teil 3
    21.02.2003, 16:21 Uhr
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