Stichtag vorverlegt - Mutterschutz auch?
Re: Stichtag vorverlegt - Mutterschutz auch?
LG,
Christine
Re: Stichtag vorverlegt - Mutterschutz auch?
ogott, mein FA nimmt jedes mal 8 ? gebühr für dieses attest (finde ich unverschämt!), die muss zwar glaube ich der AG zahlen aber trotzdem hoffe ich mal, dass sie bei ihrer prognose bleibt, mind. offiziell, da es für mich nur ungünstiger werden könnte. bis jetzt ist die empfängnis für den ersten möglichen tag berechnet, es könnte auch 5 tage später sein noch ...) (meine kurve habe ich immer noch im profil, vermutlich war es der 27.12. nach der größe des babys, auch wenn das 9m-team für den 30.12. war, mein gefühl war auch 27.12., da ich da viel ausfluss hatte).
LG gonschi
Re: Stichtag vorverlegt - Mutterschutz auch?
mein ET ist auch vom 27.07 auf den 19.07 vorverlegt worden, jedoch hat dies laut meines FA keine Auswirkungen auf den Beginn des Mutterschutzes. D.h. der ET bleibt gleich, obwohl das Baby weiter entwickelt ist alos üblich.
LG
Gera
Re: Stichtag vorverlegt - Mutterschutz auch?
aber es ist doch komisch, wenn der Mutterschutz nicht angepasst wird! Schliesslich sollst Du ja sechs Wochen vorher haben! Und wenn es früher kommt hattest Du nur 5 Wochen, aber Deine 8 Wochen nach der Geburt fangen trotzdem an....
Vielleicht will der Arzt einfach noch abwarten und eher kurzfristig was ändern.
Gruss
Saskia
Re: Stichtag vorverlegt - Mutterschutz auch?
Re: Stichtag vorverlegt - Mutterschutz auch?
LG Bianca
Re: Stichtag vorverlegt - Mutterschutz auch?
Die Bescheinigung für die Berechnung der Mutterschutzffrist darf erst 7 Wochen von ET ausgestellt werden (bis dahin sind also noch einige Änderungen möglich :-)). Wegen dem Urlaubstermin dem AG vorzeigen und auch schnell zur Krankenkasse bringen, damit 6 Wochen vor ET der Urlaub los gehen kann (die KK wendet sich an den AG wegen der Berechnung des Geldes).
Zur Urlaubslänge (14 Wochen) habe ich im www eine interessante Pressemitteilung vom 05.12.2001 über eine Gesetzesänderung gefunden, die ich hier auszugsweise angebe: Ab Sommer 2002 (also vielleicht noch für einige von uns - ich z.B.) wird (wie bisher bei Frühgeburten) der nicht genommene Urlaub vor der Entbindung (wenn das Baby zu früh kommt) hinten draufgeschlagen, es sind also immer mindestens 14 Wochen (Wenn das Baby später kommt, werden hintendran so wie jetzt trotzdem 8 Wochen gehängt).
Ich hoffe, das Gesetz wird so beschlossen, dann können wir uns über etwas mehr Geld freuen..
LG Birgit
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