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Seufz wer kann mir helfen ich blick da nicht durch

Mein Problem:
Formulare bzgl. Arbeitgebers die abgegeben werden müssen
Also was muss ich machen seit beginn SSW bin ich besch. unfähig geschrieben, habe einen schlechten Draht zum AG dadurch .... lange geschichte. Allerdings wann und wie bzw. gibt es ein Formular dass ich mir ausdrucken kann wann ich dem AG sagen muss und vorallem wie dass ich 3 J. Erziehungsurlaub nehmen möchte bzw, ein Zwischenzeugnis möchte. Ich glaube nicht dass ich allerdings nach den 3 J. dort wieder hingehe.
... Übrigens wir sind ein 3-Mann-bzw. 3-Frau Betrieb, also kleinbetrieb gelten da besondere REgeln ???
Wäre dankbar für jede HILFE
Bisherige Antworten

Re: Seufz wer kann mir helfen ich blick da nicht durch

hallo,
soviel ich weiss, muss mann dem AG 2 Wochen nach der geburt mitteilen, wie lange man den erziehungsurlaub nimmt. würde ich auf jeden fall schriftlich machen und da der draht nicht so doll ist, um eine bestätigung bitten.
lg afrika

Re: Seufz wer kann mir helfen ich blick da nicht durch

Hallo jumpes 7
Also das ist so:
Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach.
Innerhalb dieser 8 Wochen,mußt Du dem Arbeitgeber mitgeteilt haben,wie lange Du in Erziehungsurlaub gehen willst.
Er ist ja verpflichtet Deine Stelle für Dich frei zu halten,dafür muß er wissen wann Du wieder kommst.
Wenn Du beispielsweise ein Jahr sagen würdest,mußt Du auch nach diesem Jahr wieder kommen,es geht nicht das Du es im nachhinein verlängerst.
Vor kurzem habe ich aber auch von der Möglichkeit gelesen,den Erziehungsurlaub zu splitten,d.h. es besteht die Möglichkeit z.B nach einem Jahr wieder zu arbeiten zu gehen und den Rest zu einem späteren Zeitpunkt zu beanspruchen und zwar bis zum 8 Lebensjahr des Kindes.
Wie genau das aber geht weis ich nicht,erkundige dich da mal beim Amt.
Was das Zwischenzeugnis betrifft,frag doch einfach mal deinen Arbeitgeber,soweit ich weis, besteht aber kein gesetzlicher Anspruch, es sei denn Du wechselst die Position und das ist ja bei Dir nicht der Fall.
Viele Grüße Jenny

Re: Seufz wer kann mir helfen ich blick da nicht durch

salut,
frau hat nicht 8 wochen zeit nach der geburt es mitzuteilen, wäre dem AG auch wirklich nicht zuzumuten, dass er solange die neuausschreibung/besetzung der stelle nicht vorantreiben kann. neuerdings muss es meines wissens 14 tage nach der geburt auf alle fälle schriftlich beim AG vorliegen. sonst darfst du dann wohl nach dem mu-schutz wieder antreten.
LG gonschi

Re: Seufz wer kann mir helfen ich blick da nicht durch

Kleine Verbesserung:
Habe gerade mit der Lohnbuchhaltung gesprochen,also ganz genau:
4 Wochen nach der Entbindung muß Du gesagt haben, wíe lange Du in Erziehungsurlaub gehst.
Was den Anspruch auf ein Zeugnis betrifft,Du hast einen,der Arbeitgeber muß Dir eins ausstellen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen ;-)

muss mich doch mal einmischen

also: In einem Kleinbetrieb gelten keine Sonderregelungen hinsichtlich EU. Soll die Elternzeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder der Mutterschutzfrist genommen werden, muß dem Arbeitgeber 6 Wochen vor Beginn schriftlich Bescheid gesagt werden. Steht so im Gesetz. Tut man dies nicht, geht auch nicht die Welt unter, dann gilt eine Frist von 8 Wochen. Dann muß man also evtl. kurz nochmal ins Büro, kann aber danach den EU antreten. man muß auch gleich dazu sagen, für wie lange man den EU nimmt. Der Arbeitgeber muß nicht zustimmen, das kann man selbst bestimmen.
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat man nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist oder z.B. der Vorgesetzte, der einen beurteilen kann, das Unternehmen verläßt. Man braucht aber einen Grund. Fragen kann man natürlich auch ohne Grund...
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