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Schweizerinnen gefragt! - wg. Mutterschutz

Hallo Zusammen,
Hab mal eine Frage zum Mutterschutz. Ich werde nach der Geburt erst mal nicht mehr zur arbeit gehen, da ich gleich nach dem Mutterschutz und dann min. 40% arbeiten müsste. Diese Zeit scheint mir aber etwas kurz, zumal ich weder Eltern noch Verwandte in der Nähe habe und vorhabe auch zu Stillen (wenns klappt). Mein Chef meint, dass ich den Mutterschutz noch kriege. Nun meinen aber einige meiner Kollegen dass das aber ungerecht sei, da man nur Anspruch darauf hat wenn man danach weiterarbeitet? Wie ist es denn nun wirklich? Wie macht Ihr das?
Lieben Dank für die Antworten. LG Verde
Bisherige Antworten

Re: Schweizerinnen gefragt! - wg. Mutterschutz

Hallo Verde! Bei mir stellt sich das Problem nicht ganz, weil ich vor habe, ca. 20% nachher wieder zu arbeiten. Also bei uns haben die Mütter 4 Monate Mutterschaftsurlaub. 1 Monat kannst Du vor der Geburt schon nehmen, dann gibts halt nachher nur noch 3 (das ist aber sicher überall verschieden). Ich habe viele Kolleginnen, die nachher auch nicht mehr gearbeitet haben. Die habens wie folgt gemacht. Du kündigst einfach während Deines Urlaubs. Auf jeden Fall hast Du den Urlaub zugute, auch wenn Du nachher nicht mehr arbeitest, da hat Dein Chef ganz recht. Und wegen ungerecht ... wer wird dann mal die AHV Deiner Kollegen bezahlen ... ? Liebe Grüsse Natalie

Re: Schweizerinnen gefragt! - wg. Mutterschutz

Hoi Verde
Es ist so, dass Du einfach nicht vorzeitg kündigen bzw. Deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzten solltest, dass Du hinterher nicht mehr arbeiten möchtest. Kündige erst 2 Monate(bzw. Deine Kündigungsfrist) bevor der Mutterschutz wirklich aufhört. Dann ist alles in Ordnung.
Gruss Katja

Vielen Dank für die Antworten ;-) o.T.

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