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Schwanger und 630 DM Job

Hi,
ich war heute zum ersten mal beim Gyn. (6+2).
Jetzt habe ich allerdings erst im Dezember eine neue Stelle angefangen (2 halbe Tage), sollte Mitte 2002 auf 2 volle Tage erweitert werden. Wir hatten nicht damit gerechnet das es jetzt so schnell klappt, zumal wir schon eine weile geübt hatten. besteht bei einem 630 dm job auch mutterschutzgesetz,...? muß er mich nach den 8 wochen nach der geburt wieder beschäftigen? wann würdet ihr es in dem falle eurem chef sagen?
vielen dank für eure antworten. anke
Bisherige Antworten

Re: Schwanger und 630 DM Job

Hallo,
ich kenn mich eigentlich ganz gut aus mit dem Thema (arbeite bei einer Krankenkasse). Aber ganz sicher bin ich mir auch nicht. Das Mutterschutzgesetz gilt auf alle Fälle für JEDE Beschäftigte. Egal ob Voll- oder Teilzeit oder Geringfügig. Daher gehe ich auch davon aus, das auch die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung greifen. Genau Infos kann Dir hierüber das Arbeitsamt geben, ich denke die sind die richtige Stelle. Oder Euer Amt für Familie und Soziales (so heißt das bei uns in Bayern, weiß jetzt nicht woher du kommst und wie´s bei Dir heißt...), jedenfalls die Stelle wo man das Erziehungsgeld beantragt. Die wissen da auch Bescheid.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen
Tanja

Re: Schwanger und 630 DM Job

Hallo Anke.
Ich bin auch seit Dezember bei einem neuen Arbeitgeber auf 630 DM beschäfftigt und noch dazu im Erziehungsurlaub.
Ich habe mich bei unserem Zuständigen beim Arbeitsschutz informiert, und der sagte mir das man die gleichen Recht hat als wenn man eine ganze Stelle hat.
Du musst eigentlich sofort nach feststellen der SS deinem Arbeitgeber bescheid geben.
Gruss Monika
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