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Nochmal Frage wg. Mutterschaftsgeld :-(

Hallo, bin etwas verwirrt, wisst ihr Rat?
Bei vorzeitiger Entbindung verl ? ängert sich ja nun
die Mutterschutzfrist um die "verlorenen" Tage,
hei ??t das auch, dass das Mutterschaftsgeld (13
EUR Kasse und Differenz zum Nettogehalt vom
Arbeitgeber) generell f ? ür die 14 Wochen gezahlt
wird?
Meine Personalabteilung verwies mich auf Folgendes:
"Achtung: Wird im Anschluss an eine
Mutterschutzfrist eine Elternzeit genommen,
? ändert sich an der bisherigen
Gesamtfreistellungszeit nichts, da nach wie vor
die Zeit der Mutterschutzfrist auf die
Gesamtdauer der Elternzeit (maximal drei Jahre)
angerechnet wird." und meinte, ich bekomme bei vorzeitiger
Entbindung also auch nicht f ? ür die 14 Wochen
Mutterschaftsgeld, da ich plane, anschlie ??end in
Elternzeit (3 Jahre) zu gehen.
Entbindungstermin habe ich am 23.07., aber meine
Hebamme meint, es k ? önne jederzeit "losgehen". Vor
einigen Tagen konnte die Geburt noch gestoppt werden.
Irgendwie m ? öchte ich gern "vorher" wissen, was mir zusteht,
und was nicht und nicht mit Baby in der Weltgeschichte
umhertelefonieren. Vielleicht habt ihr ja genauere Infos von
eurer Personalabteilung.
Liebe Gr ? ü ??e, Antje
Bisherige Antworten

Re: Mutterschaftsgeld

Hallo!
Ich habe mich auch beim Arbeitgeber und der Krankenkasse erkundigt:
Nach neuer Gesetzeslage steht jedem Arbeitnehmer eine Mutterschutzfrist von 14 Wochen zu, auch bei vorzeitiger Entbindung. Dann werden die verlorenen Tage hinten angehängt und auch vergütet! Deine Personalabteilung hatte aber insofern recht, dass die Wochen nach der Entbindung auf die Elternzeit angerechnet werden. Die Elternzeit endet also genau drei Jahre nach der Gerburt!

Mutterschaftsgeld / Mutterschutz

Auch noch einmal eine Frage:
Was ist, wenn Babylein z.B. 10 Tage zu spät kommt. Ist dann die MuSchu-Frist um 10 Tage verkürzt oder bleibt es bei den 8 Wochen nach ET?
Liebe Grüße
Gabi

Re: Mutterschaftsgeld / Mutterschutz

es ist egal wann das kindchen die welt erblicken wird... es sind defintiv zusammen 14 wochen die wir von der kk und dem ag bezahlt bekommen....
elternzeit beginnt ab geburtsdatum des kindes...
Bego

@Purzelma

Es bleibt dann bei den 8 Wochen nach ET auf jeden Fall.
Viele Grüße, Antje
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