Noch einmal zu: Urlaubsanspruch für das ganze Jahr
wegen des Andrangs auf meinen Beitrag möchte ich noch einmal kurz Stellung nehmen.
Ich wurde gefragt, ob ich einen Paragraphen nennen könnte, in dem steht, dass man den Anspruch habe. Dieselbe Frage habe ich auch unserem Betriebsrat gestellt, aber er konnte mir auch nichts anderes nennen als das, was ich selber schon herausgefunden hatte. Allerdings hat er extra bei der Gewerkschaft (HBV) angerufen, und die müßte es ja eigentlich wissen...
Also: In § 4 BUrlG steht: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
In § 5 steht: Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Unser BR war wie ich der Auffassung, dass man aufgrund dessen auch den Umkehrschluss zulassen müsste:
Wenn man erst in der 2. Kalenderhälfte ausscheidet, hat man nicht nur für jeden Monat 1/12 Urlaubsanspruch, sondern der komplette Urlaub steht einem zu.
Unser BR meinte zu mir, die Rechtslage sicherlich auch unserem Personalleiter bekannt, und wenn er merken würde, dass ich bereit sei, vor Gericht zu ziehen, würde man mir den Anspruch wohl auch zugestehen.
Soviel zur Rechtslage. Ich werde es versuchen u. kann dazu auch allen nur raten, die eh nicht mehr vorhaben, in ihren Betrieb zurückzukehren. LG Catti (11+4)
Re: Noch einmal zu: Urlaubsanspruch für das ganze Jahr
LG Birgitt (auch 11+4)
Re: Noch einmal zu: Urlaubsanspruch für das ganze Jahr
muss mich da auch nochmal einmischen. Was Birgitt.Lengert geschrieben hat ist 100% korrekt. Falls Du rechtsschutz-versichert bist, lass Dich in jedem Fall mal kostenlos beraten, bevor Du in Deinem Betrieb wegen ein paar Tagen Urlaub gleich mit rechtlichen Schritten drohst.
Ich habe mal ein bisschen was offizielles recherchiert:
http://www.uni-koeln.de/verwaltung/prwiss/infoseiten/mu_2001.htm
http://www.arbeitsrecht.org/ar/sprechstunde/thema.asp?thema=Schwangerschaft
Auf dieser Seite (eine arbeitgeberfreundliche juristische Auskunftsdatei für Mitglieder, sprich, Du darfst nichts fragen, aber Antworten lessen) findest Du relativ weit unten die Frage: Was geschieht mit dem Urlaubsanspruch, wenn eine Mitarbeiterin in Mutterschutz geht?
Mit der Antwort: ... Bis zum Ende des Mutterschutzes hat die Mitarbeiterin also einen anteiligen Urlaubsanspruch. Wechselt die Mitarbeiterin schließlich vom Mutterschutz in den Erziehungsurlaub, so ruht das Arbeitsverhältnis und ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht nicht mehr.
Gruss Gabi
Re: Noch einmal zu: Urlaubsanspruch für das ganze Jahr
Das mit dem Umkehrschluss stimmt!
Ich hatte bei meinem alten Arbeitgeber genau diesen Fall, dass ich nach mehr als einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit in der 2. Jahreshälfte gekündigt habe und somit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hatte. Da in meinem Fall weder Geschäftsleitung noch unfähiger BR und noch unfähigere HBV Bescheid wußten und vorher anscheinend noch niemand in so einem Fall auf seinem Recht auf Urlaub bestanden hatte (ich denke, es wissen die wenigsten) musste ich mich ewig rumstreiten (dann wurde sogar MIR mit dem Arbeitsgericht gedroht, obwohl ich ja im Recht war) bis endlich wenigstens irgendjemand in der Firma so schlau war, sich mal beim Rechtsanwalt zu erkundigen. Das schlimmste für mich war, dass die meisten Kollegen trotzdem der Ansicht waren, ich würde die arme Firma betrügen...aber das alles und die Kollegen sind Gott sei Dank schon lange her.
Soweit ich aber weiß, ist das mit dem Urlaubsanspruch anders, wenn man in Mutterschutz und Elternzeit geht und nicht kündigt. Bin aber nicht sicher.
LG Susanne (14.SSW)
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