Mutterschutzgesetz
Ich bin grad verzweifelt am suchen, finde aber kein Forum für Schutz, bezgl. Mutterschutzbestimmungen während der SS.
Bin erst in der 5.SSW, da ich aber schon eine FG hinter mir habe, möchte ich diesmal besonders in der ersten Zeit der SS auf mich und meinen Körper achten und Rücksicht nehemen.
Meine Frage hierzu ist, ob jemand weiß, ab welcher SSW das Mutterschutzgesetz für Berufstätige in Kraft tritt, also ab welchem Zeitpunkt kann ich rechtlich in der Arbeit darauf bestehen, z.B. keine 10 oder 9 Stunden am Tag mehr zu arbeiten...? Hilfe, wer weiß darüber Bescheid?
Wäre dankbar für schnelle Antworten! Danke schon mal!
Sabrina
Re: Mutterschutzgesetz
na dann erstmal noch herzlichen glückwunsch zur ss und alles gute.
du stehst sofort ab dem moment unter dem muschugesetz wenn deine fa die ss bestätigt.du mußt es dann nur noch deinem arbeitgeber erzählen,je nach dem wo du arbeitest gibt es besondere auflagen (keine nnachtarbeit,kein umgang mit infektiösem material usw)
dein arzt wird dich doch aber eh als risikoschwangere eingestuft haben durch die fg und somit könntest du dir edoch nen schonarbeitsplatz geben lassen.machen aber nicht alle ag,mußt du dir in dem fall vom arzt attestieren lassen.wenns gar nicht geht auf arbeit,würd ich ich zum arzt gehen und um ein beschäftigungsverbot bitten,d.h. du brauchst bis zur geburt nicht arbeiten und bekommst das volle gehalt.würd ich mir aber überlegen,denn eine ss ist sehr lang und einem fällt schneller als man denkt die decke aufem kopf.
hoffe ich konnt ein wenig weiterhelfen.
lg anke 18+6
Re: Mutterschutzgesetz
nein, also Risikoss stuft er mich nicht ein, war ja auch gestern erst zum erstem Mal dort und bis auf die Fruchtblase und ein bißchen weiß in der Mitte war ja eh noch nichts zu erkennen...aber sollte man in zwei Wochen Herztöne hören und es ist alles in Ordnung, bleib ich auf alle Fälle dran und möchte ein Attest für zumindest ein paar Std weniger! Danke für deine Antwort! LG Sabrina
Re: Mutterschutzgesetz
in welcher woche war denn die FG? also ich hatte auch eine im herbst (siehe profil) und bin jetzt wieder SS und auch keine risiko-schwangere, soweit ich heute auf die schnelle im mutterpass erkannt habe.
ich habe von anfang an eine andere ss als das letzte mal und ich habe gar keinen eindruck, dass sich was ähnliches wiederholen könnte. vielleicht wirst du auch anhaltspunkte finden, die dich ermutigen, die sache etwas gelassener zu sehen.
regelarbeitszeit ist 8 std. am tag und 40 std. in der woche bzw. entsprechend tarif noch weniger. darauf hast du ohnehin anspruch. ich bin so dermaßen müde seit ich ss bin, dass ich mit mühe meine 8 std. am tag voll kriege, egal, was im büro anfällt. ich gehe dann heim und lege mich auf die couch. bin da auf einmal gut zu in der lage, die erstaunten blicke blicke sein zu lassen und nur daran zu denken, was für mich und mein baby gut ist. für mich wäre es auch nicht gut, überfrüh von der SS zu berichten, also mache ich das auch nicht. mein AG soll mit mir rechnen erst einmal.
also - soweit mein senf zu dem thema. mach dir nicht so viel sorgen wegen der früheren FG, wenn das risiko wirklich hoch wäre, hätte dein arzt dich als risikoschwangere eingestuft.
LG gonschi
7+0
Re: Mutterschutzgesetz
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