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Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld

Ich habe gelesen, dass sich das Erziehungsgeld an das MuSchuGeld anpasst nach der Entbindung. Was soll das also bedeuten die 600 DM werden dann am MuSchuGeld abgezogen
Hat jemand Ahnung? LG Birgit
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld

Hallo Birgit,
wir haben wohl gar keinen Anspruch auf Erziehungsgeld *kotz*, haben es am Wochenende ausgerechnet. Aber ganz klar ist es nicht und wir werden einfach mal alles beantragen oder zur Familienstelle gehen.
Ich habe die Broschüren im Moment nicht bei mir, sonst hätte ich Dir da mehr zu schreiben können. Ich habe mir von der Krankenkasse und vom Familienministerium die Unterlagen schicken lassen. Manche Krankenkassen bezahlen nämlich auch Entbindungsgeld.
Mutterschutzgeld ist gleichzusetzen mit Deinem letzten Nettogehalt. Die Krankenkasse zahlt da bis zu einem bestimmten Betrag und wenn es nicht ausreicht, muß Dein Arbeitgeber die Differenz zahlen. Das ist aber nur für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Dann gibt es nur noch - wenn Ihr überhaupt was kriegt - Erziehungsgeld und Kindergeld.
Hilft jetzt wohl nicht weiter, aber ich habe zumindest meinen Senf dazugegeben *grins*
Lieben gruß, Bandit

Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld

Vielen Dank für Deine Antwort. Must Du die höhe des Nettoeinkommens zu dem Gehalt Deines Mannes dazurechen.
Wie lange dann so lang der MuSchu gilt. Die Grenze liegt
ja bei 100.000 DM. Bist Du auch berufstätig?
LG Birgit

Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld

Ja, ich muß noch 5,5 Wochen arbeiten. Ende April haben wir 2 Wochen urlaub und da wollten wir uns mal um den ganzen Kram kümmern....

Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld

hallo birgit,
habe auch noch etwas senf dazu zu geben.
es werden nur die 25 mark von der krankenkasse auf das muschu-geld angerechnet. das, was dein ag zahlt, interessiert nicht. und die einkommensgrenze von 100.000 mark bezieht sich nur auf deinen partner. du hasst doch dann kein einkommen mehr. so hat man mir das bei der erziehungsgeldstelle gesagt.
lg dagmar

Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld

Hallo Dagmar ich verstehe leider nicht. Du bekommt doch von der KK 25*30=760 DM und das Erziehungsgeld ist 600 DM.
Heißt das die 600 DM werden nach der Entbindung abgezogen?
Entschuldige bitte meine Fragerei. Gruß Birgit

Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld

Hi zusammen,
bei Berufstätigkeit mit anschließender Elternzeit wird
während des Mutterschutzes von der KK Mutterschaftsgeld
gezahlt und wenn das niedriger als das Nettogehalt ist,
schießt der Arbeitgeber den Differenzbetrag zu. Erziehungs-
geld gibt es während dieser Zeit nicht.
Zum Erziehungsgeld: die 100.000 DM sind nicht das Brutto-
einkommen. Von dem werden noch Freibeträge und einige
Sozialabgaben abgezogen. Laut Erziehungsgeldrechner erhält
man bei einem Kind mit einem Einkommen von 66000 EUR (des
Partners) noch Erziehungsgeld. Zumindest für die ersten 6
Monate.
Liebe Grüße,
Melanie

Re: Nachtrag ...

Bruttoeinkommen: 66000 EUR

Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld

Hallo Melanie,
gibt es den Erziehungsgeldrechner im Internet??
Lieben gruß, Bandit

Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld

hallo birgit,
du bekommst 25/tag von der kk im mutterschutz 6 wochen und
8 wochen nach der geburt, welche auch auf das erziehungsgeld
angerechnet werden. also werden, so denke ich, 760 dm von den 600 dm abegezogen, d.h. du bekommst trotzdem erziehungsgeld. (natürlich gekürztz wegen dem mutterschaftsgeld von der kk)
lg
dagmar

Re: Alles nicht richtig, arbeite bei Krankenkasse!

Hallo Mädels,
hoffe etwas Licht ins komplizierte Dunkel zu bringen (wer hat sich das nur ausgedacht?)
Also angenommen Du warst vor der Schutzfrist ganz "normal" beschäftigt und dein Gehalt war mehr als 750 DM im Monat (die Eurobeträge hab ich leider grad nicht da), dann läuft das folgendermaßen:
Sieben Wochen vor ET bekommst du vom FA eine gelbe Bescheinigung über "den mutmaßlichen Tag der Entbindung" die mußt du bei deiner KK einreichen, alles weitere erledigt vorerst deine KK. Du bekommst für 6 Wochen vor, den ET und 8Wochen danach Mutterschaftsgeld. Das beträgt 13 Euro. Die Differenz zu deinem bisherigen Nettogehalt bekommst Du von Deinem Arbeitgeber. Die meisten Krankenkassen machen es so, das du zu Beginn der Schutzfrist einen Vorschuß bekommst (bei der DAK sind das 560 Euro). Wenn dann das Baby da ist bekommst Du einige Geburtsurkunden. Eine ist für die KK (steht auch drauf), die sobald wie möglich hinschicken, dann bekommst du den Rest ausgezahlt. Kommt das Baby nämlich später als geplant, verlängern sich die 6 Wochen vor ET natürlich, d.h. du hast anspruch auf mehr Mutterschaftsgeld.
Im ersten halben Jahr gibts Bundeserziehungsgeld. Die Einkommensgrenze belief sich letztes Jahr auf 100000 DM. Das ist aber nich aufs Bruttogehalt bezogen, da kommen noch % vom Bruttogehalt weg. (Im Erzgeldantrag steht das aber ganz genau drin). Angerechnet wird auch nur das Gehalt deines Ehegatten. (vorausgesetzt du arbeitest nach der Schutzfrist nicht). Das Mutterschaftsgeld

Re: Alles nicht.... 2. Teil

wird alles gesamtes angerechnet, nicht monatlich. Sprich: Du bekommst für den gesamten Zeitraum ca. 1300 Euro. Dein Gatte verdient im Jahr 40000 Euro. Dann habt ihr ein Einkommen von 41300 Euro.
Ist echt alles total kompliziert. Bin froh das ich bei ner KK arbeite und weiß welchen Wisch ich wann ausfüllen muß!
Wenn ihr noch fragen habt, dann einfach mailen!
LG
Tanja

Re: Alles nicht.... 2. Teil

Hallo Tanja,
darf ich mich mal einklinken? Habe nämlich auch eine Frage, die Du sicher als Expertin beantworten kannst. Ich hoffe, Du fühlst Dich nicht ausgenutzt! Also: ich bin seit 4 Wochen krankgeschrieben. Was wäre, wenn ich jetzt für die gesamte Dauer der Schwangerschafts nicht mehr arbeiten könnte? Dann würde ich doch Krankengeld bekommen, oder? Ich habe gehört, das beträgt aber nur 70%. Ist das richtig?
Wäre froh, wenn Du mir diese Auskunft geben könntest. Danke!!
jkl

@TanjaGe

Hy, das ist immer schön und praktisch 'Experten' hier zu haben! :) Fühl Dich aber bitte nicht gleich ausgenutzt, ist auch nur eine Frage... Nämlich die von *jkl* mit dem Krankengeld. Bin allerdings schon mitten im Krankenstand (beziehe seit letzten Monat KK-Geld). Bin allerdings wegen SchwangerschaftsDepressionen krank geschrieben, habe aber kein Beschäftigungsverbot! Bekomme ich da nicht eigentlich wieder das volle Gehalt???
Würde mich auch sehr über eine Antwort darüber freuen.
Danke schonmal und liebe Grüße
Tina 23+7
Tina
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