Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld
Hat jemand Ahnung? LG Birgit
Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld
wir haben wohl gar keinen Anspruch auf Erziehungsgeld *kotz*, haben es am Wochenende ausgerechnet. Aber ganz klar ist es nicht und wir werden einfach mal alles beantragen oder zur Familienstelle gehen.
Ich habe die Broschüren im Moment nicht bei mir, sonst hätte ich Dir da mehr zu schreiben können. Ich habe mir von der Krankenkasse und vom Familienministerium die Unterlagen schicken lassen. Manche Krankenkassen bezahlen nämlich auch Entbindungsgeld.
Mutterschutzgeld ist gleichzusetzen mit Deinem letzten Nettogehalt. Die Krankenkasse zahlt da bis zu einem bestimmten Betrag und wenn es nicht ausreicht, muß Dein Arbeitgeber die Differenz zahlen. Das ist aber nur für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Dann gibt es nur noch - wenn Ihr überhaupt was kriegt - Erziehungsgeld und Kindergeld.
Hilft jetzt wohl nicht weiter, aber ich habe zumindest meinen Senf dazugegeben *grins*
Lieben gruß, Bandit
Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld
Wie lange dann so lang der MuSchu gilt. Die Grenze liegt
ja bei 100.000 DM. Bist Du auch berufstätig?
LG Birgit
Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld
Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld
habe auch noch etwas senf dazu zu geben.
es werden nur die 25 mark von der krankenkasse auf das muschu-geld angerechnet. das, was dein ag zahlt, interessiert nicht. und die einkommensgrenze von 100.000 mark bezieht sich nur auf deinen partner. du hasst doch dann kein einkommen mehr. so hat man mir das bei der erziehungsgeldstelle gesagt.
lg dagmar
Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld
Heißt das die 600 DM werden nach der Entbindung abgezogen?
Entschuldige bitte meine Fragerei. Gruß Birgit
Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld
bei Berufstätigkeit mit anschließender Elternzeit wird
während des Mutterschutzes von der KK Mutterschaftsgeld
gezahlt und wenn das niedriger als das Nettogehalt ist,
schießt der Arbeitgeber den Differenzbetrag zu. Erziehungs-
geld gibt es während dieser Zeit nicht.
Zum Erziehungsgeld: die 100.000 DM sind nicht das Brutto-
einkommen. Von dem werden noch Freibeträge und einige
Sozialabgaben abgezogen. Laut Erziehungsgeldrechner erhält
man bei einem Kind mit einem Einkommen von 66000 EUR (des
Partners) noch Erziehungsgeld. Zumindest für die ersten 6
Monate.
Liebe Grüße,
Melanie
Re: Nachtrag ...
Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld
gibt es den Erziehungsgeldrechner im Internet??
Lieben gruß, Bandit
Re: Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld
du bekommst 25/tag von der kk im mutterschutz 6 wochen und
8 wochen nach der geburt, welche auch auf das erziehungsgeld
angerechnet werden. also werden, so denke ich, 760 dm von den 600 dm abegezogen, d.h. du bekommst trotzdem erziehungsgeld. (natürlich gekürztz wegen dem mutterschaftsgeld von der kk)
lg
dagmar
Re: Alles nicht richtig, arbeite bei Krankenkasse!
hoffe etwas Licht ins komplizierte Dunkel zu bringen (wer hat sich das nur ausgedacht?)
Also angenommen Du warst vor der Schutzfrist ganz "normal" beschäftigt und dein Gehalt war mehr als 750 DM im Monat (die Eurobeträge hab ich leider grad nicht da), dann läuft das folgendermaßen:
Sieben Wochen vor ET bekommst du vom FA eine gelbe Bescheinigung über "den mutmaßlichen Tag der Entbindung" die mußt du bei deiner KK einreichen, alles weitere erledigt vorerst deine KK. Du bekommst für 6 Wochen vor, den ET und 8Wochen danach Mutterschaftsgeld. Das beträgt 13 Euro. Die Differenz zu deinem bisherigen Nettogehalt bekommst Du von Deinem Arbeitgeber. Die meisten Krankenkassen machen es so, das du zu Beginn der Schutzfrist einen Vorschuß bekommst (bei der DAK sind das 560 Euro). Wenn dann das Baby da ist bekommst Du einige Geburtsurkunden. Eine ist für die KK (steht auch drauf), die sobald wie möglich hinschicken, dann bekommst du den Rest ausgezahlt. Kommt das Baby nämlich später als geplant, verlängern sich die 6 Wochen vor ET natürlich, d.h. du hast anspruch auf mehr Mutterschaftsgeld.
Im ersten halben Jahr gibts Bundeserziehungsgeld. Die Einkommensgrenze belief sich letztes Jahr auf 100000 DM. Das ist aber nich aufs Bruttogehalt bezogen, da kommen noch % vom Bruttogehalt weg. (Im Erzgeldantrag steht das aber ganz genau drin). Angerechnet wird auch nur das Gehalt deines Ehegatten. (vorausgesetzt du arbeitest nach der Schutzfrist nicht). Das Mutterschaftsgeld
Re: Alles nicht.... 2. Teil
Ist echt alles total kompliziert. Bin froh das ich bei ner KK arbeite und weiß welchen Wisch ich wann ausfüllen muß!
Wenn ihr noch fragen habt, dann einfach mailen!
LG
Tanja
Re: Alles nicht.... 2. Teil
darf ich mich mal einklinken? Habe nämlich auch eine Frage, die Du sicher als Expertin beantworten kannst. Ich hoffe, Du fühlst Dich nicht ausgenutzt! Also: ich bin seit 4 Wochen krankgeschrieben. Was wäre, wenn ich jetzt für die gesamte Dauer der Schwangerschafts nicht mehr arbeiten könnte? Dann würde ich doch Krankengeld bekommen, oder? Ich habe gehört, das beträgt aber nur 70%. Ist das richtig?
Wäre froh, wenn Du mir diese Auskunft geben könntest. Danke!!
jkl
@TanjaGe
Würde mich auch sehr über eine Antwort darüber freuen.
Danke schonmal und liebe Grüße
Tina 23+7
Tina
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