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Mutterschaftsgeld für Beamte

Hi Mädels, so, jetzt peil ich gar nix mehr.
Mein Arbeitgeber sacht ich soll das beim Bundesversicherungsamt beantragen, die sagen sie sind für Beamte net zuständig ich soll mit meine AG reden. Und nu???
Ich bin 50% privat vers. und 50% Beihilfe nach Bund berechigt (weil Beamtin im BGS). Wo muß ich des jetzt beantragen und wann?? Was brauch ich dafür und wieviel ist des nun wirklich? Die Angaben schwanken von 150 ? bis ca. 200 ?.
Gruß
eine etwas verwirrte
Tina + Jana inside (ET-40)
Bisherige Antworten

Re: Mutterschaftsgeld für Beamte

Hallo Anzac,
ich bin mir jetzt nicht sicher, was Du mit "Mutterschaftsgeld" meinst... Jedenfalls bekommen wir Beamtinnen laut Beihilfegesetz einen "Zuschuß für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung" von ehemals 350 DM. Dieser Zuschuß ist auf dem Beihilfeformular drauf und kann daher recht einfach bei der jeweiligen Beihilfestelle beantragt werden.
Ich denke, dass Du das meintest, oder?
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen,
liebe Grüße,
Sylvia (38. SSW)

Re: Mutterschaftsgeld für Beamte

Hi Sylvia, nee, ich dachte auch erst das wäre dieser Zuschuß zur Erstlingsausstattung, aber das ist es nicht.
Dieses Mutterschaftsgeld ist unabhängig davon, das bekommt (soweit ich weiß) jede Mutti, nur von wem ist halt unterschiedlich. Angstellte etc. bekommen das Geld vom BVA (nachzulesen auf der gleichnamigen Seite), die sind aber für Beamte net zuständig.
Ich muß da glaub ich mal anrufen, die werden ja wissen was sie da auszahlen *gg*
Trotzdem DANKE!!!!
Gruß
Tina (die grad Bienenstich backt *mhhhhhh*)

Re: Mutterschaftsgeld für Beamte

Hi. bin auch beamtin und wir bekommen doch während des mutterschutzes das volle gehalt weiter. also nix mit mutterschaftsgeld. mein muschu geht bis 22.9 und solang krieg ich mein gehalt. von der beihilfestelle gab es gigantische 128 ? für erstlingsaustattung. bei deinem ag kannst du einen zuschuss zur krankenversicherung beantragen und kriegst da auch 30 ?. steht in keinem verhältnis zum beitrag, aber besser wie nix. hoffe dir geholfen zu haben.
silke

DANKEEEEEE!!!

Juhu Silke, wenn ich Dich nich hätte, erst erklärst Du mir lang und breit wie der Urlaub berechnet wird und nu Mutterschaftsgeld. Und ich war schon völlig verwirrt.
Na, dann werd ich meinen AG mal "belästigen" wg. dem Zuschuß. Vielen Dank nochmal.
Gruß
Tina + Jana inside (ET-40)

Re: DANKEEEEEE!!!

Ach gott. Bitte. hab mich doch genauso angestellt. War auch auf der Seite vom Bundesversicherungsamt und danach total verwirrt. Hab dann einfach mal in meinem Personalbüro nachgehört und dort dann fast alles erklärt bekommen. Mit dem Zuschuss zur Krankenversicherung sind die natürlich nicht rausgerückt, das hat mir meine Versicherungsfrau gesagt. Nix zu danken also. Silke

Habe es auch noch nicht verstanden

Hallo Silke,
das mit dem Zuschuß zur Erstlingsausstattung weiß ich erst seit euren Ausführungen von gestern/eben.
Ich bin ebenfalls Beamtin (Lehrerin) und damit auch zu 50% beihilfeberechtigt. Wo genau beantragt man denn nun denn Zuschuß von ? 128?
Vielen Dank!
Sabine

Re: Habe es auch noch nicht verstanden

Hi Bine, die kannst Du mit Deinem nächsten Beihilfeantrag einreichen. Auf der letzten Seite (ist zumindest beim Bund auf der letzten) sind die Aufwendungen für Geburt und so. Da gibts irgendwo so ein Feld zum ankreuzen. ICh weiß nich wie das bei Euch ist, aber ich bekomm das Geld erst wenn unsere Süße da ist und ich muß auch ne Kopie der Geburtsurkunde beilegen.
Ansonsten ruf doch mal Deine Beihilfestelle an und frag nach wie die des gerne hätten
Gruß
Tina + Jana inside (ET-39)

Re: Habe es auch noch nicht verstanden

Bei der Beihilfestelle wird das beantragt. Ist auf dem Beihilfeantrag ein Feld vorgesehen. Geburtsurkunde muss man aber mit einreichen. Silke
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