Suchen Menü

Mutterschaftsgeld ? Kennt sich jemand aus ?

Also meine Frage wer muß das Mu-geld beantragen ich oder mein AG ? was für geld bekomme ich während des Muschutz von meinen AG ?ich blicke da irgendwie nicht durch und wo bekomme ich den Antrag für Mu-geld her? KK oder FA? und noch eine Frage muß ich nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld wieder neu beantragen (für die 8Wochen)?
bitte antwortet mir LG LUCY
Bisherige Antworten

Re: Mutterschaftsgeld ? Kennt sich jemand aus ?

Hallo Lucy,
beantragen mußt Du das Mutterschaftsgeld. Dazu mußt Du Dir frühestens 7 Wochen vor dem ET dieses Datum vom FA auf einem speziellen Formular (gelb) bescheinigen lassen. Meiner KK reichte es, daß ich ihr dieses Formular zuschicke, ohne einen besonderen Antrag (am besten mal bei Deiner KK nachfragen, ob die es genauso handhaben). Die KK zahlt Dir dann für die 6 Wochen vor ET 13 Euro pro Tag und benachrichtigt darüber Deinen AG. Der wiederum zahlt Dir den sog. AG-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld, das ist die Differenz zwischen den 13 Euro der KK und Deinem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoverdienst (ich glaube, so heißt das: das Netto-Gehalt der letzten 3 Monate bzw. 13 Wochen vor Eintritt in den MuSchutz umgerechnet auf den Tag).
Nach der Geburt mußt Du eine Bescheinigung über den tatsächlichen Geburtstermin bei der KK einreichen und bekommst dann nach dem gleichen Prinzip das Nettogehalt von KK und AG für die restlichen 8 Wochen.
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
LG, klara7

Auch gleich noch eine Frage!

War erst gestern bei meiner KK und mir wurde das eigentlich genauso erzählt. Jedoch sprach man von maximal 13,- ? am Tag. Wonach wird das berechnet. Wann gibt es denn weniger?
Daniela

Re: Auch gleich noch eine Frage!

Hallo Daniela,
Du hast Recht, so steht es im Mutterschutzgesetz. So genau lassen die sich aber nicht darüber aus, wann es denn weniger gibt. Aus dem Bauch raus (und der ist schon mächtig dick *ggg*) würde ich aber darauf tippen, daß es den Fall betrifft, daß jemand ein durchschnittliches kalendertägliches Nettogehalt hatte, das unter 13 Euro lag, und dann natürlich auch nur bis zu dieser Höhe Mutterschaftsgeld bekommt und logischerweise keinen Zuschuß vom AG. Kann das sein ? Frag' doch nochmal bei Deiner KK nach, wenn Du es genau wissen willst :-)
LG, klara7
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen