Mutterschaftsgeld Jammerposting Teil1
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Stehe jetzt völlig neben mir:
Letze Woche Freitag am zweiten Geburtstag meiner Tochter kam ein Anruf meiner Krankenkasse , der Erziehungsurlaub wäre doch jetzt vorbei und ob ich wieder arbeitslos gemeldet wäre.Ich hielt das Ganze für einen Irrtum (hatte 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt und bin ab 3.07.02 wieder im Mutterschutz). Als ich dann heute bei der Erziehungsgeldstelle anrief wurde mir bestätigt, dass der Erziehungsurlaub vorbei wäre (da ich vorher arbeitslos war ständen mir bloß 2 Jahre zu).Ein weiter Anruf bei der Krankenkasse ergab, ich müßte mich jetzt über meinen Mann krankenversichern und hätte auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (da der Mutterschutz erst 6 Tage nach Ende das Erziehungsurlaubs begann,na toll).Ich hab dann beim Arbeitsamt angerufen um heraus zufinden, ob ich mich pro forma arbeitslos melden kann (für 2 Tage bis zu Beginn der Schutzfrist, was für ein Witz) um doch noch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben. Die Sachbearbeiterin war total unfreundlich und meinte ich könnte mich nur arbeitslos melden wenn ich 1. wirklich arbeiten wollte (haha, bin MTA im Röntgen gewesen dort dürfte ich schwangwer ohnehin nicht arbeiten und im Mutterschutz schon erst recht nicht) und 2.einen Nachweis erbringen könnte dass mein Kind in der Zeit untergebracht ist (hä??).
Alles ganz klasse, wenn mir doch mal früher jemand gesagt hätte dass ich gar keine 3 Jahre Erziehungsurlaub bekommen kann.
Teil 2 folgt
Re: Mutterschaftsgeld Jammerposting Teil2
HILFE,
wer kennt sich aus, bin total am Boden (war vor 5 Wochen erst bei der Krankenkasse und mir wurde versichert ,ich hätte natürlich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld)!!!
Liebe Grüße yvonne mit Eva und *simon inside 34.SSW
Re: Mutterschaftsgeld Jammerposting Teil2
in welchem Bundesland lebst Du denn? Ich arbeite bei einer Krankenkasse. Fakt ist, das wenn der Erz.urlaub vorbei ist tatsächlich kein Anspruch auf MuSchu-Geld besteht. Allerdings müßte doch auf deinem Erz-Geld-Bescheid gestanden haben wie lange das ganze bewilligt ist und wann du dich ggf. um eine Verlängerung kümmern sollst (so sehen jedenfalls die Bescheide bei uns in Bayern aus). Wenn Dich doch mal an die Stelle die für die Zahlung des Erz.geldes zuständig ist. Den Antrg kann man auch rückwirkend noch stellen. In Bayern hat man 3 Jahre Anspruch. Du kannst mir auch gerne mailen!
LG
Tanja
Re: Mutterschaftsgeld Jammerposting Teil2
bei uns in BW bekommt man nur 2 Jahre ERz.geld das 3. Jahr wäre Landeserziehungsgeld und das bekommen nur sehr wenige da es sehr geringe Einkommensgrenzen sind .Daher hat die 3 jährige Erziehungsdauer bei uns nichts mit dem Geld zu tun!Sobald man kein E.geld mehr bekommt und nicht arbeitet muß man sich familienversichern und bekommt nur noch Entbindungsgeld 77 Euro von der KK.
LG Dani
@Tanja!!!
Trotzdem vielen Dank
Yvonne
Re: Mutterschaftsgeld Jammerposting Teil2
Re: Mutterschaftsgeld Jammerposting Teil1
leider kann ich Dir auch nicht helfen, nur trösten *tröst* Ich hoffe ihr habt noch genügend Geld für die Würmchen. Ich habe erst gearbeitet, dann Abi, und dann noch eine Fortbildung in einer Vollzeitschule. Jedenfalls war ich 2 Wochen vor Prüfung schon letztes Mal schwanger und krank, daß ich die Prüfung nicht mitmachen konnte. So krieg ich auch nichts, denn als es mir besser ging, hätte mich ja eh keiner im 8. Monat schwanger eingestellt.
Schade, daß Mutti-sein nicht bis zum Kindergartenalter bezahlt wird.
Vieleicht kann Dir hier doch noch jemand helfen
Gruß Sternenfeder
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