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Mutterpass - Arbeitgeber

Hallo Ihr Lieben!
Ich habe folgende Frage: mußtet Ihr für Euren Arbeitgeber irgendetwas aus dem Mutterpass kopieren (stehen ja ziemlich intime Daten drin). Und mußtet Ihr angeben, wann genau Eure Schwangerschaft festgestellt wurde? Dann weiß er ja, wie lange ich geschwiegen habe. Ich wäre froh über ein paar Infos.
Liebe Grüße
Lili
Bisherige Antworten

Re: Mutterpass - Arbeitgeber

Hallo Lili,
Dein FA stellt Dir ein Attest für den Arbeitgeber, mit dem vorraussichtlichen ET, aus. Das reicht vollkommen und mehr brauchst Du ihm (z.B. zum berechnen des Mutterschutzes)nicht zu geben, auch keine Kopie aus dem Mutterpass.
GLG Heidi

Re: Mutterpass - Arbeitgeber

Hallo Lili, normalerweise bekommst Du vom Arzt eine Bescheinigung der Schwangerschaft mit vorraussichtlichem Geburtstermin für den Arbeitgeber. War zumindest bei mir so. Ich musste 3,50 ? dafür bezahlten, die bekommt man aber angeblich vom Arbeitgeber zurück. Aber Mutterpass kopieren, das habe ich noch nie gehört. Viele Gruesse Kuerbis

Re: Mutterpass - Arbeitgeber

Hallo Lili!
Du brauchst deinem Arbeitgeber nur den Entbindungstermin mitteilen. Eventuell auch noch den Termin, ab wann der Mutterschutz beginnt. Mehr wollten sie bei mir auf Arbeit nicht wissen. Nur noch, ob ich 1 Jahr oder länger zu Hause bleiben werde. Schließlich muss auf Arbeit ja auch alles geregelt werden.
Alles andere hat den Arbeitgeber überhaupt nicht zu interessieren.
Ich hoffe, dir etwas weitergeholfen zu haben. Lieben Gruss von mir - Solli

Re: Mutterpass - Arbeitgeber

Sieh mal auf der zweiten (Umschlagseite) im Mutterpass nach, da steht explizit drin, daß man dem Arbeitgeber den Mutterpass nicht vorlegen muss. Das wird ja dann entsprechend für eine Kopie gelten. :-)
Alles Gute

Vielen Dank!

Das ist ja toll, dass Ihr so schnell antwortet. Vielen vielen Dank. Ihr habt mir wirklich weitergeholfen!
Alles Gute für Euch
Lili

Re: Mutterpass - Arbeitgeber

Hallo Lili, der Mutterpaß ist ein persönliches Dokument und keiner darf verlangen, dort einsehen zu dürfen. (das steht auch auf der ersten Seite so drin). Für den Arbeitgeber erhälst Du von Deinem Doc. eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Die hatte bei mir DM 20 gekostet, was mir aber mein Arbeitgeber wieder erstattet hat. Wann die Schwangerschaft festgestellt wurde, brauchst Du auch nicht angeben. Dazu hat ebenfalls der Arbeitgeber kein Recht. Du mußt lediglich den Entbindungstermin nennen - genaues steht auch im Mutterschutzgesetz, was Du hier unter "Inhalt - Rechtliches" nachlesen kannst.
Alles Gute, Bandit
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