Mal eine Frage zum Schwangerschaftsurlaub
Re: Mal eine Frage zum Schwangerschaftsurlaub
ich habe praktisch den kompletten urlaub für dieses jahr, also 28 von 30 tagen plus noch 13 tage resturlaub vom vorjahr. daher habe ich ab ca. 20 juni (noch nicht genau gerechnet) frei, muschu ab 09.08., vorauss. ET 20.09. :-)
LG gonschi
16+5
Re: Mal eine Frage zum Schwangerschaftsurlaub
ich schon wieder...mei hast du es gut..... FREU FÜR DICH!!
ich habe im Mai noch 3 Wochen Urlaub und gehe dann erst am 19.07. das letzte mal zum schaffen... die 3 Wochen waren bei uns schon im Dez. gebucht als wir noch gar nicht wußten das es soo schnell gehen würde..hi hi hi
habe dann auch noch 3 Wochen Rest...habe aber schon ernsthaft heute Überlegt was ich denn in 10WOchen alles machen soll..okay wir ziehen um..nach Peking..da gibts noch einiges zu tun..aber soo viel ab dann auch nicht mehr...:o)
hi hi hi uns wird schon was einfallen oder?? Bei mir ist ET 23.09.02 dann sind wir beide dann die Schlußlichter von diesem Forum was...?? Auweehh...
hey tot dann mal wieder
kerstin
Re: Mal eine Frage zum Schwangerschaftsurlaub
Nimmst Du Deinen Urlaub nicht vor der Schutzfrist?
Re: Mal eine Frage zum Schwangerschaftsurlaub
ciao Kerstin
Re: Mal eine Frage zum Schwangerschaftsurlaub
Mein ET ist am 08-07., das heisst mein letzter Arbeitstag am 24.05. . Ic hhabe auch erst überlegt vorher noch den Urlaub zu nehmen, dann hab ich mir aber gedacht das ich danach ja eh zu Hause bin und ich und mein Mann wesentlich mehr davon haben wenn ich mir die restlichen Urlaubstage auszahlen lasse. Ich denke das wir das Geld dann gut gebrauchen können.
Liebe Grüsse
Angela
Re: !!! !!! !!! TIP !!! !!! !!!
GLG Steffi
VORSICHT!
greife nur selten zur großtaste, also meine ich das ernst mit dem "vorsicht": wenn der urlaub an den muschutz angehängt wird, ändert sich die gesammte berechnung des erziehungsgeldanspruches zum nachteil von dir, das ist u. U. ziemlich gravierend. ich hatte ja auch mal mit dem gedanken geliebäugelt, wurde dann aber imm Schwangerschafts und geld-forum gründlich gewarnt. davon ist wohl wirklich abzuraten und du schiesst dir einmal selbst ins knie. genau erklären kann ich plondes stück es dir leider nicht, aber das würde ich vor realisierung mit einem pro-familia-berater besprechen!!
LG gonschi
16+5
Re: VORSICHT!
Danke für den Tipp, das werde ich dann vorher gleich mal abklären. Wegen dem Erziehungsgeld hatte ich schonmal mit meiner Schwägerin gesprochen, die letztes Jahr ihren Sohn bekommen hat. Sie sagte mir das sowieso nur das Gehalt des Mannes berechnet wird, wenn die Frau danach nicht weiterarbeitet. Da ich das ja nicht weiterarbeiten werde (zumindest auf jeden Fall ein Jahr nicht), wäre es ja theoretisch egal.
Na ja, würde ich auf jeden Fall so verstehen, aber ich suche mir doch gleich mal ne Beratungsstelle von Pro Familia raus. Besser is das!!!
Danke und ich melde mich hier wieder was das Gespräch ergeben hat.
Grüsse
Angela
Re: VORSICHT!
so wie ich das verstanden habe, wird eben doch dein gehalt mitberücksichtigt, wenn du zw. mutterschutz und erlternzeit den urlaub schaltest. das ist irgendwie ganz vertrackt. wäre super, wenn du dann hier genaueres berichten kannst, da ich es auch nachdem es im Schwangerschafts-und-geld-forum 5 mal erklärt wurde, nur zu 30% wenn überhaupt geschnallt habe. weiß gar nicht, was das ist, bin sonst mit geld ziemlich auf draht und rechnen kann ich normalerweise auch, aber das thema erziehungsgeld und so ist und bleibt für mich ein rätsel und auch etwas, worüber ich am liebsten gar nicht nachdenke...
LG gonschi
gerade noch in meiner mail den link gefunden :-))
http://9monate.qualimedic.de/F-1806846.html
so long,
gonschi
Re: VORSICHT!
also, bei Pro Familia hab ich angerufen, aber die dafür zuständige Dame ist erst morgen Abend zu ereichen. Das interessiert mich jetzt ja nun auch sehr!!! Im Internet hab ich einen Eintrag gefunden wessen Gehälter bei Berechnung des Erziehungsgeldes berücksichtigt werden und da steht das, "sofern die Antragstellerin während des Erziehungsgeldbezuges nicht erwerbstätig ist, ihr vorher erzieltes Einkommen nicht berüchsichtigt wird".
Leider nichts darüber was passiert wenn man zwiscendurch noch Urlaub nimmt. Das weiss ich dann ja morgen Abend und dann schreibe ich einen neuen Beitrag ins Forum. Also bis später
Angela
Re: !!! !!! !!! TIP !!! !!! !!!Besser nicht!!!
Davon würde ich abraten bzw. erkundige Dich noch mal genauer!!!
Wenn Du den Urlaub an den MuSchu ranhängst gilt die Zeit als gearbeitet,sprich auch Dein Gehalt wird in die Berechnung des Erz.Geldes mit einbezogen!Sonst ja nur das Gehalt Deines Mannes wenn Du direkt nach MuSchu in Erz.Urlaub gehst.
Wenn ihr eh über der Einkommensgrenze liegt oder sehr weit darunter ist es egal!
LG Claudia
Re: !!! !!! !!! TIP !!! !!! !!!Besser nicht!!!
ich habe als Aussage folgendes bekommen: Mutterschaftsgeld wird zu 25 DM (900 Budget) pro Tag zur Berechnung des Erziehungsgeldes angerechnet, auch mein Urlaubsmonatsgeld nach dem Mutterschutz. D.h. ich bekomme für den 1ten, 2ten und 3ten Monat nach der Geburt KEIN Erziehungsgeld aber VOLLES Gehalt (das mir um einiges lieber ist - ist ja schließlich mehr und wer kann das nicht gebrauchen). Ab dem 4ten Monat bekomme ich Erziehungsgeld lt. Pro-Familia !!!
Habt ihr Euch auch nochmal schlau gemacht ?!?!?!
LG aus München / Steffi
Re: !!! !!! !!! TIP !!! !!! !!!Besser nicht!!!
Klar hört sich das erstmal besser an.Aber für die Einkommensgrenze ist es wichtig nochmal genau nachzurechnen.
Normal wird Dein Gehalt ja nicht mit eingerechnet wenn Du nach Muschu Erz.Urlaub nimmst sondern nur das Deines Freundes/Mannes!Nimmst Du aber Deinen Urlaub nach Muschu kriegst Du ja volles Gehalt,was sich ja toll anhört.Aber Dein komplettes Jahresgehalt(was Du bis dahin verdient hast) wird dann auch mit in die Berechnung des Erz.Geldes herangezogen.Wenn ihr also knapp unter der Gernze liegt kann sich das negativ auf das später gezahlte Erz.Geld auswirken,wenn Du Pech hast bekommst Du dann nach einem halben Jahr gar nichts mehr.Also las Dir das besser nochmal ausrechnen was günstiger kommt! Wenn ihr eh über der Grenze liegt würde ich natürlich áuch Deine Variante wählen!
LG Claudia
Re: !!! !!! !!! TIP !!! !!! !!!Besser nicht!!!
Das das ganze bis dahin verdiente Jahresgehalt dann mit einberechnet wird ist nicht ganz richtig. Ich habe beim Versorgungsamt nachgefragt und wenn man den Urlaub an den Mutterschutz anhängt hat man nur für die Zeit des Urlaubs keinen Anspruch auf Erziehungsgeld, da man sich dann in einem Vollzeit Beschäftigungsverhältnis befindet. Und das Geld was man dann bekommt wird mit einberechnet.
Am Besten ist es sich die Urlaubstage die einem noch zustehen bis zum Beginn des Mutterschutzes auszahlen zu lassen, dann gibt es gar keine Probleme. Vorausgesetzt der Chef macht das mit.
Liebe Grüsse
Angela
Echt???
Oh, dann bin ich wohl falsch informiert!
LG Claudia
Re: Echt???
Das hat mir auf jeden Fall der Typ vom Versorgungsamt gesgt und ich denke (hoffe) mal nicht das der was falsches erzählt hat. Aber zur Sicherheit kannst Du ja bei dem für Dich zuständigen Versorgungsamt nochmal nachfragen. Ist ganr nicht unnützlich, denn mir hat der auch errechnet wieviel wir nach den ersten 6 Monaten noch kriegen würedn, bzw. ob überhaupt und was für uns besser wäre, also für 12 Monate die 900 DM beantragen und danach nichts mehr, oder eben für 6 Monate die 600 und dann anteilsmäßig. Also bei denn 900 DM ist das danach auch anteilig, aber etwas mehr.
Mir hat er gesagt das es für uns besser wäre die 900 DM Variante zu nehmen, weil wir unterm Strich dann mehr bekommen würden. Alles nicht so einfach.
Liebe Grüsse
Angela
Re: Mal eine Frage zum Schwangerschaftsurlaub
ich habe auch davon gehört, daß man den Urlaub erst nach dem Mutterschutz nehmen kann und somit die Zeit ja auch noch bezahlt bekommt. Das entspricht ja dann auch dem, was Du machst mit dem Urlaub auszahlen.
Hat das Deine Firma problemlos gemacht? Meine Firma ist gerade auf Sparkurs und ich kann mir nicht vorstellen, daß die das ohne weiteres machen. Gibt es da Gesetzte oder ähnliches dafür? Danke Uta
Re: Mal eine Frage zum Schwangerschaftsurlaub
Es kann Dich ja niemand dazu zwingen Deinen Urlaub noch vor dem Mutterschutz zu nehmen, das ist ja Dein Urlaub. Gut, auszahlen muss der Arbeitgeber soweit ich weiss auch nicht, aber dann würde ich ihn einfach nach dem Mutterschutz beantragen und dann bekommst Du somit noch etwas länger Gehalt gezahlt, wie oben beschrieben wurde.
Ob es dazu jetzt ein Gesetz gibt weiss ich nicht, aber den Tipp habe ich von einer Bekannten, die beim Betriebsrat arbeitet. Ich kann aber gerne ein bisschen im Internet suchen, vielleicht finde ich da eine gesetzliche Regelung.
Grüsse
Angela
An Teufelchen
wieso hast Du 25 Tage, wenn dein ET der 9.8 ist? Ich habe ET am 29.8 und 23 Tage für dieses Jahr ausgerechnet. (Habe 28 Tage fürs ganze Jahr).
LG Megan
Re: An Teufelchen
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