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Mal ´ne Geldfrage- Muschugeldanspruch bei ET+

Hallo!
Mittlerweile bin ich leider auch schon bei ET+9 angelangt. Wie ist das in diesem Fall eigentlich mit der Zahlung von Mutterschutzgeld von der Krankenkasse? Bleibt´s trotzdem nur bei den 6 Wochen vor der Entbindung oder hab ich jetzt noch weiterhin Anspruch? Immerhin können es ja locker 14 Tage über Termin werden. Zahlt die KK für die Zeit auch noch extra?
Ich hoffe hier ist jemand, der sich damit auskennt.
Danke und LG lisl
Bisherige Antworten

Meines Wissens...

...kriegen jetzt alle 14 Wochen MUSCHU-Geld, egal ob zu früh oder zu spät gekommen. Das ist doch ein ganz neues Gesetz, was es a gibt.
LG, Manu (35+2)

Muß man das extra beantragen? oT

Re: Mal ´ne Geldfrage- Muschugeldanspruch bei ET+

Habe ich gerade im Oktober-Dezember Forum gefunden.
Liebe Grüße Mandy 23. Woche
14 Wochen Mutterschutz auch bei vorzeitiger Geburt
Habe folgenden Text gerade auf der Seite des Ministeriums für Familie etc. gefunden - interessant für alle, deren Zwerge es ein wenig eilig haben ;-) :
14 Wochen Mutterschutz auch bei vorzeitiger Geburt: Neues Mutterschutzrecht in Kraft getreten
Seit dem 20. Juni 2002 haben auch die Mütter als Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, deren Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Berechtigt sind alle Mütter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (20.06.2002) noch in der Schutzfrist befinden und nicht schon an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind oder die noch nicht die Elternzeit wahrnehmen.
Den ganzen Text gibt's hier:
http://www.bmfsfj.de/top/sonstige/Politikbereiche/Familie/ix4760_.htm

Vielen Dank! oT

Re: Mal ´ne Geldfrage- Muschugeldanspruch bei ET+

Hallo,
hab bis vor kurzem bei KK gearbeitet: Wenn Du nach ET entbindest verlängert sich die Schutzfrist. D.h. Du hast auf alle Fälle von Beginn der "errechneten" Schutzfrist und für 8 Wochen nach Geburt Anspruch darauf. D.h. ein "gutes" hat die blöde Warterei auf den Nachwuchs: Du hast länger Anspruch auf Mutterschaftsgeld und die Differenzzahlung vom Arbeitgeber!
LG
Tanja 39.SSW

Wieder was gelernt!!! Danke! o.T.

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