Krankenkasse un erziehungsgeld*
ich will für drei jahre in den erziehungsurlaub gehen.
meine fragen: sind der kleine und ich auch dann pflichtversichert, kostenlos bei der KK wenn wir kein erziehungsgeld bekommen sollten? ich vermute mal das ich kein erziehungsgeld bekommen werde, weil mein lebenspartner ( nicht verheiratet) ausreichend verdient. oder gilt die kostenlose versicherung nur, wenn man erziehungsgeld bekommt? denn so ahbe ich die informationen bisher verstanden- doch verstehen tue ich dann nicht wieso sie auch bei der KK nach den verdienst vom vater des kindes ausgehen.
kann mein arbeitgeber mir verbieten drei jahre in den erziehungsurlaub zu gehen? denn, mein arbeitgeber teilte mir mit das sie bis datum x meinen antrag auf erziehungsurlaub erwarten. antrag hört sich für mich so an nachdem motto " mal sehen was sie wollen und was wir genehmigen werden!"
blöde fragen wohl, aber irgendwie steige ich nicht durch.
LG und Thx Bego
Re: Krankenkasse un erziehungsgeld*
ich habe das gleiche Problem wie du, weiß aber, dass die KK dich drei Jahre lang mit deinem Würmchen versichert und das ganze kostet dich keinen Cent. Ihr könntet das Kleine aber auch bei deinem Lebensgefährten versichern.
Ich werde unsere Hexe auf mich laufen lassen. Kommt vielleicht auch auf die KK drauf an, denn ich bin mit meiner echt zufrieden und mein Mann ist erst seit kurzem in seiner KK. Die müssen sich erst mal bewähren ;-).
Der Antrag auf Erziehungsurlaub muss, glaube ich, nur formhalber gestellt werden. Verbieten kann das dein Chef nicht.
LG Ramona
Re: Krankenkasse un erziehungsgeld*
mein Mann und ich sind verheiratet. Ich bin während des Erziehungsurlaubes bei ihm kostenlos mitversichert. Wie das ist, wenn man nicht verheiratet ist weiß ich nicht.
Den Antrag auf Erziehungsurlaub mußt Du spätestens 4 Wochen nach der Geburt bei Deinem Arbeitgeber einreichen. Ich denke auch das das pro Forma ist, damit der AG planen kann. 3 Jahre Urlaub verbieten kann er Dir aber definitiv nicht.
Gruß Antje
Re: Krankenkasse un erziehungsgeld*
mein Cheffe war auch der Meinung er könne mir drohen mit "Das mit dem Erziehungsurlaub muss ich mir noch mal überlegen, sie wissen ja, wenn wichtige dienstl. Belange entgegen stehen muss ich gar nichts genehmigen"
Er meinte damit das mein Nachfolger kommt wenn ich schon Mama bin. Ich hab angefangen zu lachen und ihm gesagt das ich nicht glaube das er mit schlampiger Planerei wichtige Belange begründen kann. (das waren auch seine Worte über mich). Seit dem haben wir kein Wort mehr miteinander gesprochen. Er weiß nämlich ganz genau das er gar nix ablehnen kann.
Lasst Euch von Eurer PersAbt oder Chef bloß nicht ins Bockshorn jagen!
Gruß
Tina + Jana inside
Re: Krankenkasse un erziehungsgeld*
Deinen Antrag auf Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) musst Du spätestens 2 Wochen nach Entbindung abgeben, je früher Du das tust umso besser kann Dein Chef planen, aber ablehnen kann er ihn nicht, es sei denn, Du willst jetzt 2 Jahre nehmen und Dir das dritte Jahr aufheben oder vor Ablauf der 3 Jahre in Teilzeit wieder kommen, das geht nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers.
Erziehungsgeld kriegen die meisten für die ersten 6 Monate, da sind die Einkommensgrenzen ziemlich hoch. Die beitragsfreie Weiterversicherung in der gesetzlichen KK ist davon unabhängig. Im Gesetz steht zwar, dass man nur als Erziehungsgeldbezieher Anspruch drauf hat, aber es gibt eine freiwillige Vereinbarung der gesetzlichen KK´s, dass sie allen Elternteilen im Erz.urlaub/der Elternzeit zusteht. Zur Mitversicherung vom Baby kann ich leider nichts sagen, wir sind verheiratet und müssen das Baby privat versichern, da mein Mann als Selbständiger privat vers. ist.
Liebe Grüße und alles Gute, Sandra
Re: Krankenkasse un erziehungsgeld*
bego
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