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Krankengeld(?) bei Risikoschwangerschaft

Hallo,
eine Frage und ich dachte mir, hier gibt es genügend
Schwangere, so daß mir eine helfen könnte.
Wenn ich wegen einer Risikoschwangerschaft frühzeit
aufhören soll zu arbeiten (soll wohl noch vor der 20. Wo.
sein!) bezahlt mich dann mein Arbeitgeber weiter oder tut
dies die Krankenkasse? Geht es nach dem bisherigen Lohn?
Da ich Beamtin bin gibt es da womöglich eine
Sonderregelung?
Wäre nett, wenn mir jemand da Infos geben könnte.
Birgit
Bisherige Antworten

Re: Krankengeld(?) bei Risikoschwangerschaft

Hallo
Es kommt darauf an ob dich dein Frauenarzt krank schreibt oder ein beschäftigungsverbot ausspricht!Wenn du krankgeschrieben wirst ,dann bekommst du nach 6 wochen Krankengeld von deiner Krankenkasse dieses Krankengeld richtet sich nach dem letzten gehalt.Und bis zum ablauf der 6 Wochen muß dein Arbeitgeber zahlen.wenn du ein beschäftigungsverbot bekommst dann muß dein Arbeitgeber bis zum Mutterschutz zahlen.Wie es bei Beamtinnen ist weiß ich nicht.Ich bin seit dem 5 Monat krankgeschrieben und weiß wie es bei mir war.Ich hoffe ich konnte dir einwenig helfen.
LG msphantom

Re: Krankengeld(?) bei Risikoschwangerschaft

Servus,
wenn Du Beamtin bist (wie ich) solltest Du eigentlich privatversichert sein. Ausserdem gilt bei Dir das Fürsorge und Alimentationsprinzip. (ergibt sich aus dem Beamtengesetz). D.h. Du bekommst weiterhin Dein Geld, auch wenn die Krankschreibung länger als 6 Wochen dauert.
Für Dich gelten die normalen Fristen (ab der 8. Woche nachher wenn alles gut verläuft und keine Zwillinge etc.). Danach bekommst halt das Erziehungsgeld oder gehst wieder arbeiten oder hast vielleicht auch noch Resturlaub.
Also, eigentlich sollte sowas aber Euere PersAbt wissen (gut, ich würd auch nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen wollen.)
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen
Gruß
Tina + Jana inside

Re: Krankengeld(?) bei Risikoschwangerschaft

Danke für die Hilfe ...
übrigens muss man als Beamte nicht privat-versichert sein!
Birgit
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