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Komplizierte Frage zum Erziehungsgeld, Urlaub etc.

Hi Mädels,
also ich war heute auf meiner alten Arbeitsstelle, um noch einige Sachen zu klären.Nun sagte man mir, dass ich noch den Resturlaub von diesem Jahr nehmen müßte (ganze 12 Tage) Ich war vor´m Mutterschutz im Beschäftigungsverbot und wurde in dem Glauben gehalten, mein Urlaub wird vorm Mutterschutz mit untergebracht, also er wäre dann wech und gut. So, nun habe ich aber eben doch noch diese 12 Tage, wann nehm ich die den nun? Ich seh nicht mehr durch jetzt, nimmt man sie direkt im Anschluß an die 8 Wochen? Und verlängert sich dann der Erziehungsurlaub (also der bezahlte) um 12 Tage? Oder soll ich die Tage erst nehmen, wenn ich den Erziehungsurlaub beendet habe? Also in zwei Jahren? Weia, is das kompliziert und vor allen Dingen müßt ich den Antrag endlich mal wegschicken... damit überhaupt mal Geld kommt. Ich hoffe, es kennt sich jemand von Euch halbwegs gut damit aus.. Vielen Dank schonmal!
LG Katrin
Bisherige Antworten

vorsicht vorsicht!

salut,
kannst theoretisch auch nach mu-schutz und vor beginn der elternzeit den urlaub dazwischen schieben. nett daran: es kommt noch mal bargeld. allerdings gibt es auch leute, die sagen, dass dir dass dann auf die erziehungsgeldberechnung angerechnet wird, also würde ich mich mit einer sozialberatung wie von pro familia oder so in verbindung setzen. ausserdem versthe ich nicht, warum man von dir verlangt, deinen urlaub zu nehmen. prinzipiell kannst du denn auch aufbewahren. durch die elternzeit ist es so gereglt, dass er nicht verfällt wie sonst üblich, sondern er wird dir dann als zusätzliches urlaubskontigent zur verfügung stehen, wenn du wieder arbeiten wirst. das ist natürlich sehr nett, wenn du dann ein kind hast und evtl. mal zusätzliche optionen auf einen freien tag brauchst. ich habe den ganzen urlaub vorher genommen, war aber auch nicht krank oder beschäftigungsverbotbetroffen. während des beschäftigungsverbots konnten und durften sie freilich nicht deinen urlaub berechnen, da du unanbhängig vom beschäftigungsverbot anspruch darauf hast. vorsicht vorsicht also! ich würde den konkreten fall mit pro familia oder so beraten, sag gleich am telefon, worum es geht, damit du an die beraterin kommst, die für das themenfeld fit ist.
LG gonschi
37. wo

Re: vorsicht vorsicht!

Hallöle Gonschi,
mensch, wovon Du alles Ahnung hast.. und dann immer so ganz konkret *staun* :o))
Also werde ich mich da mal wirklich schlau machen, sonst hab ich vielleicht noch miese mit dem Erziehungsgeld, wenn sie es denn wirklich anrechnen, sonst wird der Urlaub halt aufgehoben für die grausige Zeit, in der ich wieder arbeiten muß. Gott, was für verschachtelte Sätze ich doch schreibe hier.. nun ja, wirst mich schon verstanden haben.
Ich danke Dir ganz herzlich!
LG KAtrin

Kenne das Problem...

Hallo, ebenfalls Katrin,
es gibt noch ein weiteres Detail zu beachten: wenn Du bisher Vollzeit gearbeitet hast, steht Dir für die Urlaubstage aus der Vollzeitzeit auch eine Vollzeitbezahlung zu. Das hatte die Personalabteilungbei mir völlig übersehen - und bei mir steht noch der gesamte Jahresurlaub 2002... Während der Elternzeit darfst Du aber nicht Vollzeit arbeiten... wenn Du aber Vollzeitgehalt für die Urlaubstage bekommst, wird das aber so behandelt. Das einfachste ist daher, den Urlaub an das Ende der Erziehungszeit dran zuhängen. Ich würde allerdings auf einer schriftlichen Bestätigung bestehen, dass Du dann aber auch Vollzeitgeld dafür bekommst.
Bei mir ist das noch komplizierter: ich werde nach einem halben jahr wieder mit 24 Std. arbeiten gehen. Wenn ich dann am Ende der EZ meinen Jahresurlaub von 2002 nehmen will, ahbe ich dann rund 60 Tage Urlaub, ALtbestand und neuen Urluab, aber mit unterschiedlichen "Zahlugnsansprüchen". Die kriegen einen Koller, wenn das soweit ist.
Ich weiß nicht, in welchem Budnesland Du wohnst. Hier in NRW kannst Du Dich mit solchen Fragen ans Versorgungsamt wenden, bei dem ja auch der Antrag auf Erziehungsgeld gestellt wird.
Gruß
Katrin

Re: Komplizierte Frage zum Erziehungsgeld, Urlaub

Hallo,
also ich war seit Anfang Juli krankgeschrieben und bin nun direkt in den MuSchu gegangen. Ich hatte noch 14 Tage Urlaub, die ich eigentlich vor dem MuSchu nehmen wollte. Nun bekomme ich diese Tage aber ausgezahlt. Die erste im PersBüro meinte, er würde verfallen.....haha! nicht mit mir, dann meinte die Kollegin ich würde ihn jetzt mit der Abrechnung ausbezahlt bekommen. Gut so!
LG
Andrea

Re: Komplizierte Frage zum Erziehungsgeld, Urlaub

salut,
ich kenne es so, dass auszahlung in frage kommt, wenn das arbeitsverhältnis endet (bei befristungen, auflösungsvertrag o. ä.). ergo: dann würde der urlaub wie oben beschriebne erstmal stehen bleiben und dann später ausgezahlt werden, wenn das arbeitsverhältnis wirklich endet, ohne dass der urlaub noch genommen werden konnte. verfallen tut er in keinem fall, die bei andrea getroffene regelung hängt vom willen des AG offenbar ab. mir wäre es dann lieber, den urlaub stehen zu lassen, wenn ich weiß, dass ich da wieder arbeiten werde. denn dann ist so ein polster zusätzlicher tage echt gut mit kleinkind ... ich habe den ganzen urlaub abgefeiert, da es eben unklar ist, wie mein weiteres berufgliches leben sein wird und ich keinen bock mehr hatte zu arbeiten mit dem bauchi.
LG gonschi
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