Suchen Menü

Kennt sich hier jmd mit Mietverträgen/Mietrecht au

Hallo,
ein Worlaut aus unserem Mietvertrag ist:
"Das Mietverhältnis beginnt am 15.April 2001. Das Mietverhältnis endet am 31. Dezember 2003 und geht danach in ein Mietverhältnis von unbestimmter dauer mit gesetzlicher Kündigungsfrist über"
Wir können vielleicht eine Wohnung bekommen, die wir zum 1.1.04 beziehen können. Frage: Können wir jetzt einfach zum Jahresende kündigen? Müssen wir noch eine Frist einhalten? Eigentlich doch nicht, denn der Vertrag "endet" ja am 31.12.03. Unseren Vermieter können wir schlecht fragen :o(
Kennt sich jemand damit aus?
LG
Sandy
Bisherige Antworten

Re: Kennt sich hier jmd mit Mietverträgen/Mietrecht au

Hey Sandy,
genau kann ich Dir das jetzt auch nicht beantworten, aber ich gehe schon davon aus, dass Ihr hättet kündigen müssen zum 31.12.03. Es kann ja gar nicht einseitig sein, sonst könnte Euer Vermieter theoretisch ja mit einem neuen Mieter zum 1.1. vor der Tür stehen.
Es gibt aber gute Anwälte, die man über 190er Nummer anrufen kann. Die Gebühren werden über Telefonrechnung bezahlt, kostet dann 1,86 Euro die Minute oder so. Und eine solche Frage beantwortet Dir ein Spezialist innerhalb von Sekunden. Versuch doch mal die Deutsche Anwaltshotline, 190-867800-11, findest Du auch online. Gibt bei Google einfach mal "Mietrecht" ein. LG Sabbirah

Re: Kennt sich hier jmd mit Mietverträgen/Mietrecht au

Also ich weiß es nicht ganz genau, aber ich denke daß auch in dem befristeten Mietvertrag eine Kündungsfrist bestehen muß.
Allerdings sind die neuen Gesetze nun so, daß eine 3-Monatige Kündigungsfrist besteht.
Ich bin selber Vermieterin und hatte Mieter drinne, die einen befristeten Mietvertrag auf 5 Jahre hatten, allerdings wurde mir dann mitte dieses Jahres einfach so gekündigt (2 Jahre vor Ablauf des Vertrages), ich dachte das ginge nicht, aber habe mir sagen lassen, daß die neue Gesetzesänderung dieses erlaube.
Deswegen weiß ich nicht, ob ihr überhaupt noch aus dem Mietvertrag bis Ende des Jahres rauskommt (wegen den 3 Monaten). Ich würde einfach eine neuen Wohnung suchen und wenn ihr eine habt euren jetztigen Vermieter fragen wie das läuft...oder auch jetzt schon...was will er schon machen, er könnte euch kündigen, aber dann würde er sich ja ins eigene Fleisch schneiden und nur weil der Mieter fragen zum Vertrag hat, kündigt man nicht.
Und ihr könnt ja sagen, daß ihr euch nach einer neuen Wohnung umschaut, weil euch die jetztige zu klein wird (oder sowas), dann kann sich der vermieter auch schon mal drauf einstellen, daß er evtl. bald neue Mieter suchen muß.
LG Angie

Re: Kennt sich hier jmd mit Mietverträgen/Mietrech

Mein Mann (Jurist) sagt, ihr müsst noch mal nachlesen, da muss auch irgendwo stehen, bis wann ihr den Vertrag kündigen müsst, damit er nicht in ein unbestimmtes Mietverhältnis übergeht. Ansonsten sind bei unbefristeten drei Monate üblich.
Ich würde mich übrigens an den Vermieter wenden. Ihr könnt ja auch anbieten, bei der Nachmietersuche behilflich zu sein mit Aushängen/Anzeigen.
Nur mal so nebenbei: wenn ihr zum 1.1 eine neue Wohnung habt, werdet ihr die alte ja wohl schlecht am 31.12. geräumt haben oder???
LG, Anja.
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen