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Habne Großeltern ein "Recht" auf ihr Enkelkind?

Hallo ! Hab´ mal ´ne ganz andere Frage an Euch. Können Großeltern ein Besuchsrecht für das Enkelkind einklagen? Wir sind mit ihnen zerstritten und nun wollen sie ihn 1 mal monatlich zu sich holen. Bisher (vor dem Streit) hatten sie ihn insg. 3mal geholt (in 6 Jahren!). Er hat auch kein großes Interesse daran. Was meint ihr??? LG Jessi
Bisherige Antworten

Re: Habne Großeltern ein "Recht" auf ihr Enkelkind?

soweit ich weiß, gibt es für Großeltern so ein Recht nicht. Es gibt aber verschiedene Foren, die sich mit Recht beschäftigen, z.b. unter Recht.de. Setzt doch da mal ein Posting rein.
LG
Christine

Re: Umgangsrecht Großeltern

Hallo !
Umgangsrecht Großeltern
OLG Hamm, 11. Familiensenat
Beschluß vom 23.6.2000 - 11 UF 26/00
Das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern (Mutter) hat bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Großeltern über den Umgang des Kindes mit den Großeltern grundsätzlich Vorrang.
Großeltern (väterlicherseits) haben nur dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Der entsprechende Nachweis muß von den Gr0ßeltern geführt werden.
Ich hoffe das hilft dir weiter
Lg Jessy

Re: Habne Großeltern ein "Recht" auf ihr Enkelkind?

Hallo,
hab zwar keine Ahung davon, aber kann mir nicht vorstellen, daß die so ein Recht haben. Stell dir mal vor, ihr zieht nach Amerika. Dann könnten die Großeltern doch nicht klagen, daß ihr da bleibt.
Außerdem, wenn sie das Enkelkind nur jetzt wollen, um Euch zu ärgen, dann hätten sie ja eh keine Chance.
Sternenfeder

Re: Habne Großeltern ein "Recht" auf ihr Enkelkind?

Ich bin zwar keine Expertin, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Ein Recht haben meines Erachtens nur, wenn Euch beiden (Du und Dein Mann) etwas passieren sollte oder sie beweisen könnten, dass Ihr nicht in der Lage seit das Kind zu erziehen, sprich zum Jugendamt rennen.
Also, ich wuerde das gelassen angehen.
Liebe Grüsse,
Gudrun

Re: Habne Großeltern ein "Recht" auf ihr Enkelkind?

Hallo Jessi !
Ich glaube, die haben schon ein "Umgangsrecht " oder "Besuchsrecht", d.h., Du kannst Ihnen Ihr Enkelkind nicht vorenthalten (genau wie auch der Vater das hat). Aber, zum Einen ist nirgendwo festgelegt, welchen Umfang dieses Recht hat, und zum Anderen soll das auch dem Wohle des Kindes dienen. Und - nötigenfalls (d.h., falls gerichtlich zu entscheiden), könnte man anhand eines Gutachtens festlegen, ob das dem Kindeswohl schadet. Nun bin ich keine Juristin, aber habe als Psychologiepraktikantin mit Sorgerechtsfällen mal gearbeitet. Aber erkundige Dich mal, ich glaube, die haben schon ein gewisses Rehct (leider !).
Grueese,
Antje (auch 69)

Re: Danke @ alle / Noch etwas @ALUMMA

Hallo Antje,
falls es wirklich ein Besuchsrecht für Großeltern geben sollte, ist es doch auch o.k., wenn wir ihnen anbieten, den Enkelsohn hier bei uns in der Wohnung zu besuchen, oder nicht? Dagegen hätte ich ja nichts, aber ich will einfch nicht, daß sie ihn zu sich holen, wo sie sich jetzt 6 Jahre nicht großartig gekümmert haben ! LG und DNAKE an alle ! Jessi

Re: Danke @ alle / Noch etwas @ALUMMA

Hi Jessi !
Das klingt doch nach einer guten Lösung. Erkundige Dich aber trotzdem nochmal, wie gesagt, ich bin keine Juristin, aber ich ziemlich sicher, dass Du ihnen den Umgang nicht verbieten kannst. Ich fuehle mich auch mit meinen Schwiegereltern wohler, wenn sie zu uns kommen, bei denen im Haus wird geraucht, es gibt Asbestnachtspeicheröfen und einen Hund und steile Treppen und jedesmal passiert da irgendwas und mein Sohn wird da immer krank. Deswegen bin ich immer supergereizt und ueberängstlich, wenn wir da sind. Auf "neutralerem" Boden oder bei uns ist das einfacher, da kann man die Situation besser kontrollieren.
Viele GRuesse und viel Glueck !
Antje

Re: Danke @ alle / Noch etwas @ALUMMA

Hallo Ihr Lieben,
also ich finde es echt den absoluten Hammer, wenn ich mein Kind zu Leuten geben muesste, die ich nicht ausstehen kann. Das kann doch nicht zum Wohle des Kindes sein. Wenn ein Vater das Besuchsrecht bekommt, ok, er war ja schliesslich auch beteiligt, aber bei Grosseltern geht das echt zu weit, finde ich.
Liebe Grüsse,
Gudrun

Re: Großeltern ein "Recht" auf ihr Enkelkind?

Hallo Jessi!
Mit diesem Thema habe ich mich vor ca. 6 Jahren mal beschäftigt. Die Großeltern haben überhaupt kein Recht, das Enkelkind regelmäßig zu sehen. Da gibt es auch Gerichtsurteile. Sie können höchstens den Wunsch äußern, das war es auch schon.
Meine Tochter war bei der Trennung damals 6 Jahre. Deshalb hatte ich mich auch über dieses Thema informiert. Sie hätten kein Recht gehabt. Aber mein Ex hat sie geholt und dort abgegeben. Er hatte für seine Tochter keine Zeit mehr. Ist dann auf Arbeit gefahren oder so. Tja und das Fazit war: Jugendamt - Gespräch - Festlegung beim Gericht bei der Scheidung: ...dass mein Ex-Mann Zeit haben wird, wenn seine Tochter es wünscht.
Bis heute hat sie es nie wieder "gewünscht". Und das ohne mein Einwirken. Ich habe sie allein entscheiden lassen. Und das war wohl richtig für meine Kleine.
Seitdem gibt es keinen Kontakt mehr, obwohl ich mich nie dazwischen gestellt hätte.
Also - keine Angst, die Großeltern können nichts erzwingen. Kannst ja zur Sicherheit beim Jugendamt nachfragen. Und wenn dein Sohn nicht mal von selbst will, dann habt ihr doch alle Karten in der Hand.
Viel Glück!
LG Solli

Re: Großeltern ein "Recht" auf ihr Enkelkind?

Danke, Solli, dass macht mir echt Mut jetzt. Ich habe da nämlich so ein Exemplar von Schwiegermutter...im Moment ist kein Krach, aber sie würde, wenn es hart auf hart kommen würde, sogar prozessieren...ist nämlich ihr Hobby.
Alles Liebe,
Gudrun

Re: Großeltern ein "Recht" auf ihr Enkelkind?

Re: @Gudi / Hallo "Leidensgenossin" ;-)

Danke Solli, bin echt froh, daß du mich so aufgeklärt hast !!! Die SchwieMu meinte, nachdem ich gesagt habe, daß sie ihn nicht monatlich bekommen, daß sie Besuchsrecht haben. Der traue ich auch zu, daß sie zum Rechtsanwalt geht. Naja, jedenfalls kann sie ihn ja ganuso gut hier bei uns besuchen. Habe jetzt erfahren, daß wir als Eltern das alleinige Aufenthaltsrecht für unseren Sohn haben, d.h. wir können bestimmten, wo er sich aufzuhalten hat :-) und das ist garantiert nicht bei den SchwieE´s. LG Jessi

Re: @Gudi / Hallo "Leidensgenossin" ;-)

Hallo Jessi, hallo Gudi, hallo Solli !!
Danke fuer Eure Aufklärung !
Sorry, dass ich fuer Verwirrung gesorgt habe, aber so hat es ja immerhin noch eine längere Diskussion gegeben. Wie gesagt, ich wusste auch nur, dass die Verwandten irgendwie auch zum Kind "gehören". Ich glaube, das "Recht" ist auch eher so gemeint, dass das Kind ein Recht auch seine Grosseltern hat (aber, wenn die nicht wollen ??) Hm. Jedenfalls habe ich auch nicht gemeint, dass Jessis Grosseltern einfach festlegen können, wann sie ihr Enkelkind "haben" wollen....Blöd ist eben, wenn man geschieden ist, und der Mann dann das Kind ein Wochenende hat (oder in den Ferien oder so) und es dann einfach zu den Grosseltern gibt. Ich selber finde es superschwierig, wenn ich nicht ueber meinen Sohn bestimmen darf (ist erst 2), und gebe ihn äusserst ungern aus den Händen (auch wenn er jetzt schon wieder in der KiTa ist und das jeden Tag sechs Stunden, was eigentlich zuviel ist, aber wir muessen beide arbeiten.
An Jessi vor allem viel Durchsetzungskraft, dass die GRosseltern nicht von mehr REchten Gebrauch machen, als sie duerfen.
Viele Gruesse und noch mal sorry !!
Antje
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