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Hab da mal eine Frage

Mein Chef will jetzt eine "Eventwoche" in unserem Geschäft veranstalten. Ich arbeite von Mo.-Fr. Vollzeit. Samstag ist unser Laden natürlich auch offen, aber das betrifft mich nicht, ich bin im Büro. Nun will er, daß zur Eventwoche alle Mitarbeiter auch 2 Samstage hintereinander kommen. Wie ist das denn jetzt, muß ich das als Schwangere überhaupt? Das läuft doch unter Überstunden und die darf ich als Schwangere doch eh nicht mehr machen, oder? LG Yvonne
Bisherige Antworten

Re: Hab da mal eine Frage

Hallo Yvonne, soweit ich weiß, sind für Schwangere nur noch 8,5 Stunden drin - also nix mit Überstunden. Aber schau doch mal im Mutterschutzgesetz nach unter:
http://9monate.qualimedic.de/Mutterschutzgesetz_gesetzestext.html
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
LG Sandra
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