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HILFE_ KINDERGELD!

hallo,
ich verstehe die welt nicht mehr!!! vor kurzen habe ich hier gefragt ab wann sich kinderfreibetrag mehr rechnet wie das kindergeld.
die antworten hier waren das es sich erst ab einen super hohen verdienst rechnet! nun habe ich beim finanzamt angerufen und die besagen das gleiche.
meine frage entstand dadurch das ich bis letzten monat kindergeld bekommen habe, aber auf einmal flatterte vom arbeitsamt bei uns ein mit dem hinweis das sie prüfen müßen, ob mir weiterhin kindergeld zusteht für unseren zwerg. bis das nicht aufgeklärt ist stellen sie ihre zahlungen ein!
was ist denn nun los? habt ihr auch so eins chreiben bekommen? beim arbeitsamt errewiche ich den lieben herrn nicht!!!
was hat denn das kindergeld mit dem zutun, ob wir mit dem kv zusammen leben oder nicht, und wieviel er verdient??? verstehe nichts!!!!!!
lg bego
Bisherige Antworten

Aeh..

Bist du dir sicher, dass es ums KG geht? Das kriegt man auf jeden Fall, es sei denn das Kind verdient zuviel (was ja wohl ausfaellt). Vielleicht meinen sie das Erziehungsgeld? Hmm, sehr seltsam.
Gruss
Berit

Re: Aeh..

hallo, ja ich bin mir völlig sicher das sie das kindergeld meinen ....
abschrift des briefes:
über ihren anspruch auf kindergeld muß noch einmal entschieden werden, ( .... )
beiligendes formular bis zum .... zurück senden ....
verstehe nichts mehr....
lg bego

Re: HILFE_ KINDERGELD!

Normalerweise bekommt derjenige Kindergeld der mit dem Kind zusammenlebt.Hat der Kindesvater aber evtl das Kind mit auf seiner Lohnsteuerkarte und wird schon begünstigt wird geprüft inwieweit sich das mit dem Kindergeld deckt.Wir bekommen ganz normal das Kindergeld und haben keinen wisch bekommen das es nochmal geprüft werden soll.Ist auch sehr komisch.Normalerweise wird auch nicht geprüft wieviel man verdient bei Kindergeld sondern bei erziehungsgeld ist mir das bekannt.
Hmmm, probier weiter den Mann anzurufen,ist ja komisch.
Lebst du nicht mit dem KV zusammen?
Kann es sein das er vielleicht einen antrag gestellt hat und deswegen jetzt neu ermittelt wird? kannich mir ja sonst gar nicht erklären
Yve

Verstehe ich auch nicht

Es ist doch das Finanzamt, welches den Anspruch prüft. Das bereits gezahlte Geld wird dann mit der Einkmmenssteuerrücktahlung verrechnet.
Bleib am Ball, irgendwann wirst du den Typ schon erreichen. Oder geh hin, das wirkt meist am besten.
Viel Glück, Jutta

Re: HILFE_ KINDERGELD!

ist der papi selbständig tätig? seid ihr verheiratet? Conny

Re: HILFE_ KINDERGELD!

Hi Bego, also da ich ja in der Kindergeldbearbeitung vor meinem Mutterschutz 10 Jahre tätig war weiß ich genau wie das ist mit dem Recht. Über den Anspruch auf Kindergeld entscheidet nur das Arbeitsamt - Familienkasse, nicht das Finanzamt. Die prüfen nachher nur ob ggf. noch mehr zu stehen würde - nie weniger! Kindergeld ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig. Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes auch nicht abhängig vom Einkommen des Kindes. KG erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Wenn die Eltern zusammenleben müssen die beiden untereinander schriftlich bestimmen wer das KG erhält. Es ist von großer Bedeutung ob Du mit dem Vater zusammenlebst. Wenn Du schon mal KG erhalten hast kann es tatsächlich sein, dass er das KG beantragt hat und nun muß erstmal geprüft werden bei wem das Kind tatsächlich lebt. Das geschieht meist in Form einer Haushaltsbescheinigung, die Du dann beim Einwohnermeldeamt bestätigen lassen mußt. Wenn dann geklärt ist, dass das Kind tatsächlich bei Dir lebt dann wird das KG auch weiter an Dich gezahlt. Einen Antrag des Vaters kann man aber nicht einfach so übergehen. Falls es sich in Deinem Fall aber anders verhält dann mail mir doch genau was Du zum Ausfüllen bekommen hast dann helf ich Dir gern. LG Sally
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