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HILFE - wie seht ihr das?

Hallo Mädels, ich hab für 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun hab ich in einer Broschüre des Familienministeriums folgenden Auszug entdeckt: "Sofern bei der erstmaligen Anmeldung der Elternzeit Elternzeit über den Zweijahreszeitraum hinaus beantragt wird, ist die Erklärung nur für die ersten 2 Jahre bindend." Heißt das, dass mich mein Arbeitgeber nach 2 Jahren wieder nehmen muß? Ich würde gerne Teilzeit arbeiten gehen. Und gilt das auch für den öffentlichen Dienst? Vielen Dank für Eure Hilfe. LG Christine
Bisherige Antworten

Re: HILFE - wie seht ihr das?

Hmm, davon habe ich noch nichts gehoert. Aber du kannst doch auch waehrend der Elternzeit Teilzeit arbeiten, der Anspruch darauf ist sogar nicht ganz so lasch wie im Teilzeitgesetz und noch ein Vorteil: wenn du nach dem dritten Jahr dann wieder Vollzeit arbeiten willst, hast du das Recht dazu (alter Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit). Ausserdem bleibt dir der Kuendigungsschutz der Elternzeit erhalten.
LG
Berit

Re: HILFE - wie seht ihr das?

Hallo Berit, ich hab ja schon bei meinem AG angefragt, da ist momentan nix frei für Teilzeit. Also hab ich mir was anderes gesucht, aber von AG-Seite wurden mir nur 7 St. 42 Minuten pro Woche genehmigt, obwohl man vom Gesetz her 30 Std/Woche gehen darf. Ich weiß nicht, ob das im öffentl. Dienst so üblich ist, oder ob das nur in diesem Betrieb so läuft... LG Christine

Oooooooooh - bei mir ebenso!!!!!!!!

Hallo Christine,
kannst du mir den Paragraphen oder das Gesetz nennen, in dem das so steht?
Ich habe nämlich momentan genau das gleiche Problem. Nur das ich verkürzen will weil mein drittes Jahr Elternzeit in das erste Jahr Elternzeit von Baby II fallen würde!
Und ich hab jetzt das Schreiben bekommen, das ich begründen soll, warum ich verkürze. Es ist/ soll nämlich nur unter ganz bestimmten gesetzlichen Vorraussetzungen möglich sein!?
Wenn ich was näheres/ anderes dazu gefunden habe, gebe ich dir Bescheid! :o)
Liebe Grüße
Mona

Re: Oooooooooh - bei mir ebenso!!!!!!!!

Hallo Mona, sag mir doch mal kurz, aus welchem Bundesland Du kommst, dann geb ich Dir eine Tel., wo Du Dich hinwenden kannst. Ich ruf da später auch mal an. LG Christine

Brandenburg! Liebe Grüße ---->

@masine

Hallo Mona, hier die Tel-Nr. des Ministeriums: 0331/866-0. Hier hab ich übrigens noch was gefunden: "Wird eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes erforderlich, kann die Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber das nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Erklärt sich der Arbeitgeber mit der Beendigung einverstanden, kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers übertragen werden. Mit Zustimmung des AG kann ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten bis zur Vollendung des achten LJ übertragen werden. -->Teil 2

Teíl 2

Die Eltern sollten sich wegen der Übertragung der restlichen Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag rechtzeitig mit dem Arbeitgeber verständigen. Sonst besteht die Gefahr, dass die restliche Elternzeit verfällt. Stimmt die AG-Seite der Übertragung des dritten, flexiblen Jahres zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu, kann unter Einhaltung der 8-Wochen-Frist die restliche Elternzeit bis zur Vollendung des 3. LJ des Kindes von der Arbeitgeberseite verlangt werden.". Ich hoffe, das hat Dir etwas geholfen. LG Christine

Re: HILFE - wie seht ihr das?

Hi Christine,
es gibt zwar einen Anspruch auf Teilzeit - aber der ist butterweich formuliert. Nur wenn es mit den betrieblichen Belangen klappt.
Problem bei Dir: Dein Arbeitgeber hat vermutlich für drei Jahre eine Vertetung eingestellt, d.h. womit soll er Dich jetzt beschäftigen?
Viele Grüße
Katrin
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