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Frage zum Erziehungsgeld

Hallo Mädels, ich habe mal eine Frage zum Erziehungsgeld, ich habe jetzt meinen Bescheid bekommen für die Zeit ab dem 13. Lebensmonat, und jetzt weiß ich nicht genau, ob die wirklich das richtige Brutto-Einkommen zur Berechnung hergenommen haben, ich habe nämlich verschiede Vorlagen: wird das Erziehungsgeld auf Grundlage des _steuerpflichtigen_ Einkommens gemacht oder zählt da alles dazu? Mein Mann bekommt nämlich Teile seines Gehalts (Nachtzulagen u.ä.) steuerfrei, außerdem auch den Kleiderzuschuß. Wird das alles zum Einkommen dazugerechnet oder müßten die das abziehen? Vielleicht weiß das ja jemand von Euch! Danke schon im Voraus. LG Monika
Bisherige Antworten

Re: Frage zum Erziehungsgeld

Hallo,
also ich habe mal im Bundeserziehungsgeldgesetz geguckt. Grundsaetzlich gilt erstmal das versteuerte Einkommen, davon werden dann 27% abgezogen u.s.w. Es gibt aber auch einen Passus ueber unversteuertes Einkommen:
(5) Bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, die allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern sind oder keiner staatlichen Besteuerung unterliegen, ist von dem um 1.023 Euro verminderten Bruttobetrag auszugehen. Andere Einkünfte, die allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern sind oder keiner staatlichen Besteuerung unterliegen, sind entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln.
Das interpretiere ich so, dass alles uebr 1023 Euro im Jahr liegendes unversteuertes Einkommen angerechnet wird. Ich wuerde aber einfach mal beim Amt nachfragen, wenn dir was komisch vorkommt.
LG
Berit

Re: Frage zum Erziehungsgeld

Hallo Berit, danke schön, ich werde morgen auch nachfragen, doch wollte ich schon gerüstet sein, weil die einem ja sonst alles erzählen können... Danke schön LG Cindy
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