Suchen Menü

Frage wg. Urlaubsanspruch

Ihr Lieben,
ich habe noch einmal eine Frage wegen dem Urlaubsanspruch: Bei mir endet der Mutterschutz theoretisch genau Mitte November. Frage: Habe ich dann auf den ganzen November-Urlaub Anspruch oder nur auf den halben? Der Ganze wären 2,5 Tage, der halbe nur 1,25 Tage (lustig, ein Vierteltag Urlaub, geht das überhaupt?). Ich würde meinem Chef am Montag gerne sagen können, wann ich mich hier ausklinke, damit er besser planen kann ... und ganz nebenbei bin ich ja auch selber ziemlich neugierig *grins*
Liebe Grüße
Gonschi
13+0
Bisherige Antworten

Re: Frage wg. Urlaubsanspruch

Soweit ich weiß, bekommst für jeden vollen Monat Elternzeit 1/12 Urlaub abgezogen. Also hast Du für den November noch Anspruch, auch wenn der MuSchu am 1.11. endet, hast Du noch Anspruch auf den vollen November. Bei mir endet er Anfang Oktober und ich habe 2 x 2,5 Tage = 5 Tage weniger Urlaub! Bei 2,5 Tagen wird er wohl aufgerundet auf 3 Tage, bei 2,4 abgerundet auf 2 Tage.
Bei Dir würde dann wohl der Jahresurlaub um 3 Tage (für Dezember) gekürzt.
LG Tanja

Re: Frage wg. Urlaubsanspruch

Hallo
bei mir endet der Mutterschutz ca. 17.9. wenn alles läuft wie geplant. ET ist der 17.7. meine ich.
Bekomme den vollen Urlaubanspruch für September, weil es ja über die Hälfte des Monats ist( glaube ich zumindestens, Kollegen dagegen sagen bei sowas wird nicht gerundet).
Hast Du genau am 15. ET?
LG Tina 22+2

...

also wenn der 1.11. der letzte MuSchu-Tag wäre, hättest Du noch vollen November-Anspruch, meine ich! Ist ja auch egal, Deiner endet Mitte November, also wird Dir nur der Dezember gekürzt!!!
schwafel..laber....
:-)

obwohl....

hast Du 30 Tage Jahresurlaub?
Dann wäre
30/12 x 11 = 27,5, aufgerundet 28 Tage, also nur 2 Tage Kürzung...
mmmmhhh....weiß auch nicht...habe wohl gerade ein Brett vorm Kopf...

hey, fragen lohnt sich doch!

salut tanja,
das ist ja echt erstaunlich, das habe ich nämlich schon mal irgendwo gehört. die personalabteilung hätte mich dann falsch informiert, wobei die echt keine ahnung haben, die ich gefragt habe. wrede dann doch nochmal den BR fragen :-) genau ich habe 30 tage im jahr, das entspricht 2,5 pro Monat ...
danke für dein mitdenken! jetzt bin ich schlauer :-))
LG gonschi
13+0

Re: Frage wg. Urlaubsanspruch

Hallo Gonschi,
für jeden vollen Monat, den Du Erziehungszeit nimmst, wird
1/12 abgezogen (§ 17 Bundeserziehungsgeldgesetz).
Gemäß Bundesurlaubsgesetz (§5 (2) wird der Urlaub bei
Abzug von 2,5 Tagen, (also 27,5 Tagen Urlaub) auf 28
aufgerundet.
Im Netz findest du über Suchmaschinen die kompletten
Gestzestexte. Wenn nicht, frag noch einmal.
Zumindest das Bundeserziehungsgeldgesetz ist sehr wichtig,
da dort alles zur Erziehungszeit geregelt ist (Finanziell,
Abläufe, Vorgänge). Dort findest Du auch einen Passus, wie
Du beim AG den Erziehungsurlaub zu beantragen hast.
Schriftlich!
Liebe Grüße Silke

Stimmt ;o)

Juhu, also ich kann Silke in ihrer Berechnung zustimmen. Meine Persabt. war der Meinung ich hätte nur 15 Tage Anspruch, aber das passte vorne und hinten nicht. Silke hat´s mir auch erklärt, und des passt genau. Meine Persabt. sieht das mittlerweile auch so. Männer!!!! Er wollte den MuSchu rausrechnen *höhö*.
Gruß
Tina

Re: Stimmt ;o)

ihr seit echt klasse, ich werde nun also auch noch zur urlaubsanspruchexpertin, damit ich das meinem AG mal richtig verklickern kann *gg*
LG gonschi
13+2
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen