Frage wg. Urlaubsanspruch
ich habe noch einmal eine Frage wegen dem Urlaubsanspruch: Bei mir endet der Mutterschutz theoretisch genau Mitte November. Frage: Habe ich dann auf den ganzen November-Urlaub Anspruch oder nur auf den halben? Der Ganze wären 2,5 Tage, der halbe nur 1,25 Tage (lustig, ein Vierteltag Urlaub, geht das überhaupt?). Ich würde meinem Chef am Montag gerne sagen können, wann ich mich hier ausklinke, damit er besser planen kann ... und ganz nebenbei bin ich ja auch selber ziemlich neugierig *grins*
Liebe Grüße
Gonschi
13+0
Re: Frage wg. Urlaubsanspruch
Bei Dir würde dann wohl der Jahresurlaub um 3 Tage (für Dezember) gekürzt.
LG Tanja
Re: Frage wg. Urlaubsanspruch
bei mir endet der Mutterschutz ca. 17.9. wenn alles läuft wie geplant. ET ist der 17.7. meine ich.
Bekomme den vollen Urlaubanspruch für September, weil es ja über die Hälfte des Monats ist( glaube ich zumindestens, Kollegen dagegen sagen bei sowas wird nicht gerundet).
Hast Du genau am 15. ET?
LG Tina 22+2
...
schwafel..laber....
:-)
obwohl....
Dann wäre
30/12 x 11 = 27,5, aufgerundet 28 Tage, also nur 2 Tage Kürzung...
mmmmhhh....weiß auch nicht...habe wohl gerade ein Brett vorm Kopf...
hey, fragen lohnt sich doch!
das ist ja echt erstaunlich, das habe ich nämlich schon mal irgendwo gehört. die personalabteilung hätte mich dann falsch informiert, wobei die echt keine ahnung haben, die ich gefragt habe. wrede dann doch nochmal den BR fragen :-) genau ich habe 30 tage im jahr, das entspricht 2,5 pro Monat ...
danke für dein mitdenken! jetzt bin ich schlauer :-))
LG gonschi
13+0
Re: Frage wg. Urlaubsanspruch
für jeden vollen Monat, den Du Erziehungszeit nimmst, wird
1/12 abgezogen (§ 17 Bundeserziehungsgeldgesetz).
Gemäß Bundesurlaubsgesetz (§5 (2) wird der Urlaub bei
Abzug von 2,5 Tagen, (also 27,5 Tagen Urlaub) auf 28
aufgerundet.
Im Netz findest du über Suchmaschinen die kompletten
Gestzestexte. Wenn nicht, frag noch einmal.
Zumindest das Bundeserziehungsgeldgesetz ist sehr wichtig,
da dort alles zur Erziehungszeit geregelt ist (Finanziell,
Abläufe, Vorgänge). Dort findest Du auch einen Passus, wie
Du beim AG den Erziehungsurlaub zu beantragen hast.
Schriftlich!
Liebe Grüße Silke
Stimmt ;o)
Gruß
Tina
Re: Stimmt ;o)
LG gonschi
13+2
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