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Frage wegen Elternzeit

Hallo Ihr Lieben !!!
Ich habe letzte Woche von meiner Personalabteilung den Antrag für Elternzeit bekommen, soll den gleich zurückschicken.
Aber ich dachte, das muss man erst nach der Geburt machen, oder ? Heute haben sie angerufen, ob ich den Wisch schon zurückgeschickt habe....aber ich habe doch erst nächste Woche ET !
Jetzt habe ich alles mit voraussichtlich ausgefüllt, müssen die halt dann nochmal ändern.
Nun, meine eigentliche Frage: Habt Ihr 2 oder 3 Jahre beantragt ? Oder kann man erst 2 Jahre beantragen und dann noch verlängern ?
Vielen Dank schon mal für Eure Antwort.
Liebe Grüsse,
ANJA (ET-8)....und schon soooooo ungeduldig
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen Elternzeit

hallo anja. also abgeben musst du den antrag erst bis 4 oder 6 wochen nach der geburt. weiß es nicht mehr genau. ich würd mich da auch nicht unter druck setzen lassen. ich hab 1 jahr beantragt, kann aber jederzeit verlängern. ich habe von einem bekannten den tip bekommen, erst mal ein jahr zu beantragen und wenn ich dann will noch dranzuhängen. das muss der ag machen. lg silke

Re: Frage wegen Elternzeit

Hallo!
Also soweit ich weiß, muß man seine Elternzeit erst 2 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes beantragen.
LG Steffi ET+1

Re: Frage wegen Elternzeit

Hallo Anja,
ich musste die Elternzeit 6 Wochen vorher beantragen. Ich habe zunächst 2 Jahre beantragt, kann aber problemlos auf 3 Jahre verlängern. Ich muss das nur rechtzeitig bekanntgeben. Verlängern geht auf jeden Fall - viel schwieriger ist es frühzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Das kann der AG nämlich verweigern, wenn man länger Elternzeit beantragt hat und dann doch schon früher wieder kommen will.
Liebe Grüße und alles Gute für Dich
Bluete mit Baby Celine

STOP

salut maya,
VOR dem ET DARFST du das gar nicht gefragt werden! also nichts zurückschicken bitte, sondern erstmal dein kind gebären und in augenschein nehmen und dann entscheiden und informieren. das musst du dann allerdings schon nach 14 tagen, so dass 6 wochen vor beginn der elternzeit die information vorliegt beim AG. das muss dann in schriftform erfolgen.
mehr infos gibt es auch hier:
http://9monate.qualimedic.de/Elternzeit.html
lass dich bloss nicht unter druck setzen. am ende wollen diee frühzeitig einen anderen vertrag mit jemand schließen über deine stelle und dann geht bei dir - was ja keiner will oder wünscht - "was schief" und du würdest schon nach den 8 wo muschutz zurückkehren wollen/müssen.
ach ja: ich glaube, du kannst ein jahr nachklappen, also jahr für jahr verlängern bis zu drei jahre geht glaube ich nicht, aber du kannst, wenn du jetzt nur 2 nimmst, später, bevor dein kind 6 oder 8 wird, ein drittes jahr anhängen. das kannst du dann natürlich auch direkt anschließen.
LG gonschi
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