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Frage über generelles Beschäftigungsverbot

ich hab nun ein generelles Beschäftigungsverbot erhalten, wie lange gilt dieses Beschäftigungsverbot, wann muss ich ein neues Beschäftigungsverbot bzw. einen neuen Antrag stellen??
Der Fall ist so, sobald ich arbeiten gehe werde ich krank, zugige FEnster, kalte Räume, dadurch akute Nierenbeckenenzündung, Blasenenzündung, aufgrund dessen wurde mir dieses generelle Beschäftigungsverbot erteilt qaber wie lange gilt das ??? Zugig kann es auch im Sommer sein, wenn der Wind stark bläst etc... also gilt das die ganze Schwangerschaft über oder was ??? Ich enbinde am 25.07.2002 (voraussichlicher Geburtstermin)n).
Bisherige Antworten

Re: Frage über generelles Beschäftigungsverbot

Hi,
das BV gilt solange bis Dein Arbeitgeber Abhilfe geschaffen hat und dies auch belgen kann. Dann muß Dein FA dieses BV aufheben! Ansonsten gilt das die ganze SS über. HAt Dich Dein FA nicht aufgeklärt???
LG Sybille 35+2
PS: Bei weiteren Fragen bezügl. dem BV kannst Du mich gerne anmailen oder auch die Fragen unter wwwarbeitsrechtde stellen. Ist auch eine super Seite.

www.arbeitsrecht.de

hey sybille, danke für den link-tip, sehr gut!
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