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Erziehungsgeld

Hallo,
habe gelesen, dass das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt maßgeblich ist für die Berechnung des Erziehungsgeldes für die ersten 12 Lebensmonate. Das würde also heißen, dass wir die ersten 12 Monate kein Geld bekommen wegen Überschreitung der Einkommensgrenze, weil mein Gehalt ja noch mit angerechnet wird und erst im zweiten Lebensjahr, wenn mein Gehalt wegfällt wir wieder Anspruch hätten auf Erziehungsgeld? Versteh nicht ich bekomme noch MUSCHU-Geld bis Ende Oktober. Wird das dann nicht ab Jan.03 neu berechnet bzw. ab dem 7. Lebensmonat, sondern tatsächlich erst ab dem 13. Lebensmonat. In 03 habe ich doch dann kein Einkommen mehr und wir würden dann noch E-Geld bekommen, wenn die aber für die ersten 12 Lebensmonate berechnen und unser beider Gehalt aus dem Vorjahr berücksichtigen kriegen wir bis August nächstes Jahr nichts?. Hat da vielleicht jemand Plan? LG Megan ET-18
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld

Hi Megan,
hab Dir nen Link übers Profil geschickt.
Tina

Re: Erziehungsgeld

Hallo,
da ich nun nicht weiß welchen link Tina geschickt hat, kurze Antwort von mir:
Wenn Du nach dem Mutterschutz vorhast NICHT (oder nur Teilzeit) zu arbeiten, wird nur das Gehalt Deines Ehegatten zur Berechnung herangezogen. Sonst hätte wohl fast niemand mehr Anspruch auf das Geld ;-)).
LG
Tanja40.SSW
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