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Erziehungsgeld

Hallo Ihr,
kann mir jemand sagen, ob mir das Erziehungsgeld bei einem Nebenjob von 10 Std./Woche gekürzt wird?
Wenn ich innerhalb der 3 Jahre Elternzeit wieder ein Kind bekomme, wird dann die Zahlung für das 1. Kind eingestellt, oder läuft sie dann für diese Zeit "doppelt"?
Danke für Eure Antworten, Gruß Petra
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld

Hallo,
Nebenjobs werden angerechnet, ausser pauschal versteuerte Mini-Jobs (400-Euro-Jobs) ohne Lohnsteuerkarte. Wenn ihr bisher den Hoechstsatz Erziehungsgeld bekommt, also unter der Einkommensgrenze liegt, kann es auch sein, dass sich nichts aendert. Bis zu der Grenze wird halt nichts abgezogen.
Du bekommst meines Wissens fuer beide Kinder Erziehungsgeld. Allerdings verdoppelt sich nicht der Erziehungsurlaub, sondern das geht dann ineinander ueber. Uebrigends erhoeht sich beim zweiten Kind die Einkommensgrenze fuer Erziehungsgeld um ca. 3000 Euro oder so. Kann also sein, dass es da mehr gibt.
LG
Berit

Re: Erziehungsgeld

Erziehungsgeld gibt es doch nur für 2 Jahr, oder habe ich da was falsch verstanden???!!!
LG, Manu

Re: Erziehungsgeld

Du hast recht, das Bundeserziehungsgeld gibts maximal 2 Jahre. Aber in einigen Bundeslaendern gibts noch im dritten Jahr etwas. Was ich oben geschrieben habe, gilt nur fuers Bundes-EG, was die einzelnen Laender da fuer Regelungen habe, keine Ahnung, wuerde ich mal beim zustaendigen Amt anrufen.
lG
Berit

Re: Erziehungsgeld

Hallo,
also bei uns in BW kann man im 3. Jahr noch Landeserziehungsgeld bekommen bis höchstens 200 Euro.
LG DAni

immernoch unklar....

Danke erstmals.
Mir ist immernoch nicht klar, was ist denn wenn das 1. Kind 20 Monate alt ist und somit noch 4 Monate Anspruch auf EG hat und dann aber ein 2. Kind kommt. Fallen dann die 4 Monate weg? Und was ist dann mit dem Anspruch auf Landes-EG für´s 3. Jahr?
Bei der L-Bank jemanden persönlich ans Telefon zu bekommen ist unmöglich, hoffentllich weiß von euch jemand Bescheid!
Grüßle Petra

Re: immernoch unklar....

Nein, die 4 Monate fallen nicht weg, da kriegst du fuer beide EG. 2. Frage - keine Ahnung, in welchem Bundesland lebst du denn??

@berita- lebe in BW- o.T.

Re: immernoch unklar....

hallo Petra,
also du bekommst dann für das 1. Kind ganz normal dein Eg weiter bis zum 24. Monat .Das Landeserziehungsgeld wird auch von der L-Bank bezahlt und muß beantragt werden .Formular gibt es im Rathaus.Auch dieses Geld kannst du bekommen wenn das einkommen nicht so hoch ist.Das 2 .KInd wird dann auch mitgerechnet und deshalb darfst du etwas mehr verdienen.Wenn du noch was wissen willst,mail einfach.
LG Dani
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