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Erziehungsgeld - wer kennt sich aus?

Hallo,
unsere kleine Celine ist nun schon 8 Wochen alt und so langsam will ich mal das Erziehungsgeld beantragen. Die ganzen Formulare habe ich soweit schon ausgefüllt, aber ich habe noch eine wichtige (vielleicht etwas komplizierte) Frage:
Man muss ja angeben, ob man 2 Jahre lang monatlich 600 DM (jetzt entsprechend Euro) beantragen will oder 1 Jahr lang monatlich 900 DM. So wie es aussieht, bekommen wir ab dem 7. Lebensmonat wegen Überschreitung der Einkommensgrenze gar nichts mehr. Da wäre es ja eigentlich klüger wenigstens 6 Monate lang die 900 DM zu nehmen. Jetzt habe ich aber gehört, man bekäme bei dieser Fallkonstruktion immer nur die 600 DM monatlich und müsste den Rest dann eben zurückzahlen. Stimmt das? Kennt sich da jemand aus?
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke schonmal
und liebe Grüße
Bluete mit Celine
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld - wer kennt sich aus?

Hi Bluete, ich kenn mich zwar nicht aus, habe mich aber selbst mal belesen auf der homepage von Lakra (Du wohnst doch auch in BaWü, oder?) und habe das auch so verstanden, dass das mit der Wahlmöglichkeit nur in Frage kommt, wenn man überhaupt einkommensmässig länger als 6 Monate Anspruch hat. Aber diese Grenze ist schon sehr mickrig... Gruß, netty

Re: Erziehungsgeld - wer kennt sich aus?

Hallo Bluete,
ich habe mich bei Pro Familia erkundigt und dasselbe leider auch in dem tollen Antrag (unter Hinweis zu Punkt 1.7) gefunden: Die Budget-Regelung (900 DM) kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn auf Grund der Überschreitung der Einkommensgrenze Erziehungsgeld nur für die ersten sechs Lebensmonate gezahlt werden kann.
Die gute Idee hatte ich nämlich auch schon, musste sie aber leier verwerfen.
Liebe Grüße und viel Spaß mit Deiner Celine!
Catrin (ET-5)

Danke für Eure Antworten

Dann stimmt das wohl tatsächlich und ich kann nur die 600 DM monatlich beantragen. Da ich wegen Frühgeburt auch noch länger Mutterschaftsgeld bekomme (das auf das Erziehungsgeld angerechnet wird) bleibt wohl kaum noch was übrig. Die Einkommensgrenze ab dem 7. Monat ist doch echt ein Witz. Ich denke, mein Mann ist wirklich kein "Großverdiener" aber wir liegen schon locker über dieser Grenze. Das Erziehungsgeld ist wohl nur für Sozialhilfeempfänger gedacht...
Jedenfalls vielen Dank für Eure Antworten. Dann werde ich den Antrag jetzt mal fertig machen.
Gruß
Bluete mit Celine

noch ne´ Frage dazu

Geht das nach Netto oder Brutto die Einkommensgrenze?
Mond

@Mond

Hallo Mond,
soweit ich weiß, muss man vom Brutto-Arbeitsentgelt ausgehen. Davon werden dann bestimmte Freibeträge abgezogen und was dann am Ende übrig bleibt, wird mit der festgelegten Einkommensgrenze verglichen. Liegt man gering darüber, wird das Erziehungsgeld stufenweise gemindert - liegt man weit drüber gibt es gar nix. Und die Einkommensgrenze ist halt verdammt niedrig (finde ich).
Liebe Grüße
Bluete
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