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Erholungsurlaub-Anspruch

Hallo,
ich rechne gerade, wie viel Urlaub mir noch zusteht.
Ich habe 30 Tage Jahresurlaub, am 26.08. ist Stichtag. Stimmt es, dass ich noch 25 Tage Urlaub habe?
Jemand meinte mal, dass die Mutterschutzfrist (6 Wochen vor, 8 Wochen danach) auch noch bei der Errechnung reinspielt.
Wisst Ihr, wo ich genaue Infos darüber finde?
Viele Grüsse,
Muffin
Bisherige Antworten

Re: Erholungsurlaub-Anspruch

Mein Chef sagte, für jeden Monat, den ich noch Arbeite bekomme ich 2-2 1/2 Tage, also keine 25 mehr. Bei uns fängt das Urlaubsjahr erst im April an und so bekomme ich (ET 31.08)noch 8 Tage. aber wo das steht, weiß ich nicht!
LG Bianca

Re:30 Tage durch 12 Monate!!! o.T.

Re: Erholungsurlaub-Anspruch

30 Tage geteilt durch 12 Monate = 2,5
dann mal die Monate, die Du noch arbeitest (die 8 Wochen nach Geburt zählen mit - also 10) = 25.
Du hast also recht.
GLG Sylvia

Re: Erholungsurlaub-Anspruch

unter gyn.de gibt es das MuSchu Gesetz. Da steht es noch mal genau drin. Generell steht Dir der Urlaub zu bis zu dem Monat, indem Dein MuSchu endet. Falls Du mit Stichtag den ET meinst, sollten es 25 Tage sein (Dein MuSchu endet dann im Oktober: 30/12*10= 25).
LG,
Christine
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