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Elternzeit - vorzeitig kündigbar?

Hallo Mädels,
ich hab mal eine Frage zur Elternzeit.
Ich hab diese für 2 Jahre beantragt (geht somit bis Juli 04). An meine alte Arbeitsstelle werde ich nicht zurückkehren können, da ich zu meinem Mann nach Thüringen gezogen bin und Rügen ein wenig weit weg ist. Nun fange ich langsam an zu suchen und mich zu bewerben.
Aktuell ist eine Stellenausschreibung im öffenlichen Dienst, Halbtagstelle. Diese soll aber ab März besetzt werden.
Kann ich dafür bei meinem Chef zum 28.2 kündigen und damit sozusagen die Elternzeit auch verkürzen? Oder muß ich die neue Stelle als Nebenbeschäftigung führen bis Ende der Elternzeit (würde vom Stundenumfang gehen, ich weiß aber nicht ob die sich auf so etwas einlassen).
Spruchreif ist noch gar nix, hab ja die Bewerbung noch nicht weggeschickt und ob ich überhaupt ein Vorstellungsgespräch bekomme ist fraglich. Aber wissen muß ich es trotzdem.
Liebe Grüße Silke
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit - vorzeitig kündigbar?

Hallo Silke... du kannst vorzeitig mit der Elternzeit aufören, kein Thema, das hat eine Freundin von mir auch gemacht.... Wieviel stunden umfaßt den die Halbtagsstellen? Theoretisch kannst du ja 30Std. pro Woche in d. EZ arebiten, so dass du da auch nix verkürzen müßtest.... wäre ja günstiger bzgl. Anrechnung Rentenzeit etc..... LG Conny

Re: Elternzeit - vorzeitig kündigbar?

Hallo Silke,
also ich bin kein Beamter beim Versorgungsamt (wuerde mal nachfragen), aber so hab ich es gelesen: Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Beendigung der EZ/Kuendigung jederzeit und ohne Frist moeglich. Dazu macht man einen schriftlichen Aufhebungsvertrag. Wenn der AG sich aber straeubt, hat man ein Problem. Vorgesehen ist, dass man zum Ende der EZ hin ohne Begruendung kuendigen kann, man muss dies dem AG drei Monate vorher mitteilen. Nach Ablauf der EZ gelten wieder die ueblichen tariflichen Kuendigungsfristen. Vorzeitig beenden kann man die EZ nur mit Zustimmung des AG. Ausnahmen: ein zweites Kind oder Haertefaelle (schwere Krankheit/Tod eines Elternteils, Gefaehrdung der wirtschaftlichen Existens), da kann er nur aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen. Aber ich wuerde wirklich nochmal nachfragen, vielleicht gibt es doch irgendein "Schlupfloch". Ich denke, dass die meisten AG auch zustimmen werden, was haben sie davon, einen Mitarbeiter in Elternzeit festzuhalten, der anschliessend ohnehin weg ist. Viel Glueck bei der Bewerbung!
LG
Berit

Re: Elternzeit - vorzeitig kündigbar?

Hallo Silke,
bei meinem Großen habe ich es auch so gemacht und während der Elternzeit (hieß damals noch Erziehungsurlaub :-)) die Stelle gewechselt! Ich brauchte bei dem alten Arbeitgeber gar nicht kündigen, sonder die haben mir direkt einen Auflösungsvertrag angeboten! Das heißt, ich habe sogar noch ein paar tausend DM als Abfindung bekommen! War natürlich riesig, da ich gerade alleinerziehnd geworden war und null Geld hatte! Übrigens: ich habe dann auch halbtags im öffentlichen Dienst angefangen *grins*
LG
Marita
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