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Elternzeit-Teilzeitarbeit Wer kennt sich aus?

Hallo,
ich hätte eine Frage und hoffe hier jemanden zu finden, der mir helfen kann. Meine Tochter ist jetzt 7 Monate alt, ich habe für 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun würde ich bei meinem Arbeitgeber gern geringfügig beschäftigt arbeiten. Wie sieht das aus? Habe ich ein Recht auf meinen Teilzeitjob? Kann ich sagen ich will jetzt eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten? Oder kann der AG mich bis ans Ende der Elternzeit außen vor lassen? Würde das schon gern genauer wissen bevor ich da auf den Putz haue.
Wenn sich jemand findet, der mir helfen könnte wäre das schön.
Danke schon mal!
Gruß
Magda
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit-Teilzeitarbeit Wer kennt sich aus?

Hallo,
es gilt das Bundeserziehungsgeldgesetz, wenn du willst, schick ich dir einen Link zu.
Du kannst bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Wenn es bei einem AG als deinem eigentlichen ist, brauchst du seine Zustimmung, die aber nur aus dringenden betrieblichen Gruenden verweigert werden kann. Ein Anrecht auf Teilzeit bei deinem eigentlichen AG hast du wenn du laenger als 6 Monate bei ihm gearbeitet hast, mehr als 15 AN dort arbeiten, du fuer mindestens 3 Monate zwischen 15 und 30 Stunden die Woche arbeiten willst und keine dringenden betrieblichen Gruende dagegen sprechen. Das ganze muss 8 Wochen vorher von dir beantragt werden. Der AG muss dann gegebenenfalls innerhalb von 4 Wochen begruendet schriftlich ablehnen.
Das Geld, was du verdienst, wird in die Berechnung einbezogen, ob und wieviel Erziehungsgeld ihr bekommt, es sei denn, du arbeitest nicht auf Lohnsteuerkarte sondern pauschal (waren jetzt wohl 400 Euro? Weiss nicht genau.).
Viel Glueck
Berit

Im dritten Satz fehlt ein "anderen" :-) o.T.

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