Brauche mal Hilfe....
es geht bei mir noch mal um das Thema Urlaubsberechnung. Ich suche irgendwo Gesetzestexte zur Berechnung des Urlaubs in der Schwangerschaft und hab mir schon die Finger wund getippt. Habt Ihr vielleicht einen Tipp für mich? Mein Chef will den Gesetzestext. Lieben Dank und Gruss
Re: Bundeserziehungsgeldgesetz
der Urlaubsanspruch ist im Bundeserzeihungsgeldgesetz
geregelt. Zum herunterladen kannst Du folgende Seite
verwenden: lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html
Das übliche davor mußt Du noch ergänzen, anhängen brauchst
Du nichts weiter. Ich hoffe, es wird nicht gleich gelöscht.
Ansonsten in einer Suchmaschine wie google einfach
Bundeserziehungsgeldgesetz eingeben, da kommst Du auf ganz
viele Seiten, auf denen der gesamte Text zu finden ist.
Ausschlaggebend für die Urlaubsberechung ist §17 des
Bundeserziehungsgeldgesetzes. Im Mutterschutzgesetz oder
Bundesurlaubsgesetz findest Du keine! Regelungen dazu.
Liebe Grüße Silke
Re: Brauche mal Hilfe....
habe ich mir hier mal aus dem forum kopiert, ich glaube carola oder christine (CST) hatten es beigesteuert:
Die Urlaubsregelung steht im...
Bundeserziehungsgeldgesetz, §17.
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel kürzen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder setzt der Arbeitnehmer im Anschluss an die Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht fort, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer vor dem Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm nach Absatz 1 zusteht, so kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zuviel gewährten Urlaubstage kürzen.
LG gonschi
Re: wie viele Tage...?
Re: wie viele Tage...?
Du hast 22 Tage Jahresurlaub. Dir werden für November und Dezember die Urlaubstage gestrichen, da Du dafür Erziehungszeit nimmst.
26 Tage Gesamturlaub / 26:12=2,1667 Urlaubsanteil pro Monat / Urlaubsanteil für 2 Monate 4,3334 / also rund 4 Tage, die Dir vom Gesamturlaub abgezogen werden / 26-4=22 Tage
Die 4,3 Tage werden gemäß Bundesurlaubsgesetz §5(2) abgerundet auf 4 Tage, da sie keinen halben Tag ergeben. (ab 4,5 wird aufgerundet)
Soweit. Liebe Grüße Silke
PS. Die Personalabteilung/Sekretariat sollte das bei Euch ausrechnen können. Heftig, daß Du Dich selbst drum kümmern mußt.
Re: wie viele Tage...?
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