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Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub

Also heute bin ich ja richtig Forumaktiv:). Weiß jemand von Euch wie folgendes rechtlich ist? Ich habe noch 15 Tage Resturlaub und am Freitag vom FA ein Beschäftigungsverbot ab dem 24.06. erhalten (macht er bei Zwillings-SS vorsorglich). Ich habe noch 15 Tage RU den ich vor MUSCHU hängen wollte. Jetzt habe ich gerade mit unserer Perso. gesprochen und gefragt was mit dem Urlaub passiert und es hieß der Urlaub verfällt. Bei uns gibt es eine Anweisung daß im Moment kein Urlaub ausbezahlt wird. Aber trotzdem finde ich das verfallen lassen komisch. Am 31.03. verfällt bei uns der alte Urlaub eh immer also wäre er dann weg. Kann ich nicht meinen Erziehungsurlaub 15 Tage später anfangen lassen und zwischen Muschuende und Erziehungsurl. den Resturlaub nehmen?? LG Cia
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Re: Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub

hi cia, habe mich letzte woche mit meiner sachbearbeiterin aus der PersonalAbteilung darüber unterhalten. sie hat mir versichert, dass ich meinen resturlaub, sollte ich ihn nicht vor dem muschu nehmen können, danach anhängen kann. was u.u. für die firma bedeuten kann, dass sie dir ein paar tage weiter das gehalt zahlen muss. die pa versucht allerdings den müttern zu verkaufen, dass der urlaub verfällt, bzw. dass sie er wieder draufgerechnet wird, wenn sie aus der elternzeit zurückkehren. aber meist denkt da keiner mehr dran und es wird nichts schriftlich gemacht. erkundige dich lieber nochmal, am besten beim betriebsrat. lg - kc

Re: Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub

Hallo Cia,
ist bei mir genau das gleiche, ich hab noch 19 Tage Urlaub.
Das Dein Urlaub verfällt ist nicht richtig, den kannst Du Dir auch für die Zeit nach der Elternzeit aufheben. Zwischen Muschu und Elternzeit würde ich den jedoch nicht nehmen, da dann Dein gesamtes Einkommen von diesem Jahr mit bei der Berechnung des Erziehungsgeldes angerechnet wird!!! Also lieber nach Elternzeit nehmen - selbst wenn Du 3 Jahre nimmst, kannst Du nach diesen 3 Jahren Deine 15 Tage immer noch nehmen!
Hoffe, ich hab das jetzt nicht allzu verwirrt geschrieben! Wenn Du noch ne Frage hast, frag ruhig, da hab ich mich nämlich ganz doll schlau gemacht!!! :-)
LG MASINE ET-22

Re: Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub

Hallo Masine,
Du hast mir gerade einen riesigen Schrecken eingejagt. Ich werde meinen Urlaub auch nach dem Mutterschutz nehmen und habe extra in der Erziehungsgeldstelle deswegen angerufen. Die haben mir gesagt, daß dann trotzdem nur das Gehalt des Mannes auf das Erziehungsgeld angerechnet wird. Ich bekomme halt dann bloß in dem Monat, wo ich den Resturlaub nehme kein Erziehungsgeld. Aber da mein Resturlaub fast einen vollen Arbeitsmonat ausmacht ist das Gehalt dann doch bedeutend mehr als das Erziehungsgeld, was ich in diesem Monat bekommen würde.
Hast Du irgendwelche schriftlichen Infos darüber, wie und wann das eigene Gehalt angerechnet wird? Ich bin jetzt doch ziemlich unsicher.
Danke Uta

Re: Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub

Danke für Eure Infos. Ich seh schon der Perso darf man nicht alles glauben. Also um Urlaub kämpfen:)) Danke Cia

@Uta

Hallo Uta,
mußte jetzt erst mal suchen, glaub aber was gefunden zu haben! Wir haben da aber so eine Beratungstante, die hat das gleiche gesagt wie ich geschrieben habe!
Ist aus der Broschüre "Die neue Elternzeit":
§6 (6) Ist die berechtige Person während des Erziehunggeldbezug nicht erwerbstätig, beleiben ihre Einkünfte aus einer vorherigen Erwerbstätigkeit unberücksichtigt. Ist sie während des Erziehungsgeldbezugs erwerbstätig, sind ihre voraussichtlichen Erwerbseinkünfte in dieser Zeit maßgebend. Für die anderen Einkünfte gelten die übrigen Vorschriften des §6.
Oder auch kurz gefasst:
Gem ³6Abs. 2 BErzGG ist für die Berechnung des Erziehungsgeldes im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes das vorassichtliche steuerpflichtige Einkommen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes maßgebend. ....... Wenn die Erziehungsgeldempfänger während der Dauer des Bezugs nicht erwerbstätig sind, werden ihre vorherigen Arbeitseinkünfte nicht berücksichtigt!
Hoffe, das Du durchblickst - Gesetzestexte lesen sich immer ziemlich beschissen!!! :-)
Außerdem hat die Tante noch gesagt, das sich die Elternzeit nicht um die Zeit verlängert, um die Du sie nach hinten verschiebst.
LG MASINE

Re: resturlaub

noch einmal bitte für die ganz blöden- da ich von überall immer andere informationen erhalte.
ich ahbe vom letzten jahr noch immer 10 tage urlaub- laut dem schreiben meines arbeitsgebers vom januar brauche ich den nicht bis märz 2002 zu nehmen- sondern hätte bis ende des jahres zeit.
zu den urlaub vom vorjahr habe ich noch volle 36 tage in diesem jahr. mein kind soll im juli zur welt kommen- seit februar bin ich berufsunfähig geschrieben. also konnte ich ja keinen urlaub nehmen bisher.
nachdem mutterschutz wollte ich erst einmal 3 jahre erziehungszeit in anspruch nehmen.- was passiert denn nun mit meinem urlaubsanspruch vom letztem ajhr und diesem jahr?? wo kann ich das nachlesen, kopieren um das meinem chef mal vorzulegen???
Bego

Re: mein Onkel arbeitet bei der Erzieh.geldstelle

Hallo zusammen,
ich denke mein Onkel hat mir keine Schauermärchen erzählt - ich mache es folgendermaßen. Habe auch noch 19 Tage Urlaub. Diese nehme ich NACH dem Mutterschutz (zwischen ENDE Mutterschutz und ANFANG Elternzeit). Somit habe ich einen kompletten Monat noch Urlaub, sprich volles Gehalt. Nach diesem Monat Urlaub beginnt erst meine Elternzeit für 2 Jahre = das Erziehungsgeld wird berechnet und zwar NUR die Einkünfte meines Mannes, da ich ja ab Beginn Elternzeit nicht mehr arbeite noch Urlaub habe.
Der Resturlaub kann definitiv NICHT verfallen, entweder man nimmt ihn wie oben beschrieben oder nach der Elternzeit dies ist auch möglich. Falls euch die Personalstelle eine andere Auskunft gibt = geht unbedingt über euren Betriebsrat !!!
LG`s
Steffi

Re: mein Onkel arbeitet bei der Erzieh.geldstelle

Hallo Steffi,
genauso möchte ich es auch machen, war jedoch nicht genau informiert über Anfang/Ende Mutterschutz oder Erziehungszeit. Ist mir jedoch jetzt auch eingeleuchtet.
Vielen Dank, Uta

Re: mein Onkel arbeitet bei der Erzieh.geldstelle

BITTESCHÖN Uta :))) !!!
Schließlich können wir ein volles Gehalt gut gebrauchen (anstatt 600 bzw. 900 DM Erziehungsgeld), gelle !!!
GLG und *puuuhhh - schwitz* einen gewaltigen Luftzug zu Dir schick :))) ... ... ...
Steffi
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