Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub
Re: Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub
Re: Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub
ist bei mir genau das gleiche, ich hab noch 19 Tage Urlaub.
Das Dein Urlaub verfällt ist nicht richtig, den kannst Du Dir auch für die Zeit nach der Elternzeit aufheben. Zwischen Muschu und Elternzeit würde ich den jedoch nicht nehmen, da dann Dein gesamtes Einkommen von diesem Jahr mit bei der Berechnung des Erziehungsgeldes angerechnet wird!!! Also lieber nach Elternzeit nehmen - selbst wenn Du 3 Jahre nimmst, kannst Du nach diesen 3 Jahren Deine 15 Tage immer noch nehmen!
Hoffe, ich hab das jetzt nicht allzu verwirrt geschrieben! Wenn Du noch ne Frage hast, frag ruhig, da hab ich mich nämlich ganz doll schlau gemacht!!! :-)
LG MASINE ET-22
Re: Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub
Du hast mir gerade einen riesigen Schrecken eingejagt. Ich werde meinen Urlaub auch nach dem Mutterschutz nehmen und habe extra in der Erziehungsgeldstelle deswegen angerufen. Die haben mir gesagt, daß dann trotzdem nur das Gehalt des Mannes auf das Erziehungsgeld angerechnet wird. Ich bekomme halt dann bloß in dem Monat, wo ich den Resturlaub nehme kein Erziehungsgeld. Aber da mein Resturlaub fast einen vollen Arbeitsmonat ausmacht ist das Gehalt dann doch bedeutend mehr als das Erziehungsgeld, was ich in diesem Monat bekommen würde.
Hast Du irgendwelche schriftlichen Infos darüber, wie und wann das eigene Gehalt angerechnet wird? Ich bin jetzt doch ziemlich unsicher.
Danke Uta
Re: Beschäftigungsverbot - Frage Resturlaub
@Uta
mußte jetzt erst mal suchen, glaub aber was gefunden zu haben! Wir haben da aber so eine Beratungstante, die hat das gleiche gesagt wie ich geschrieben habe!
Ist aus der Broschüre "Die neue Elternzeit":
§6 (6) Ist die berechtige Person während des Erziehunggeldbezug nicht erwerbstätig, beleiben ihre Einkünfte aus einer vorherigen Erwerbstätigkeit unberücksichtigt. Ist sie während des Erziehungsgeldbezugs erwerbstätig, sind ihre voraussichtlichen Erwerbseinkünfte in dieser Zeit maßgebend. Für die anderen Einkünfte gelten die übrigen Vorschriften des §6.
Oder auch kurz gefasst:
Gem ³6Abs. 2 BErzGG ist für die Berechnung des Erziehungsgeldes im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes das vorassichtliche steuerpflichtige Einkommen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes maßgebend. ....... Wenn die Erziehungsgeldempfänger während der Dauer des Bezugs nicht erwerbstätig sind, werden ihre vorherigen Arbeitseinkünfte nicht berücksichtigt!
Hoffe, das Du durchblickst - Gesetzestexte lesen sich immer ziemlich beschissen!!! :-)
Außerdem hat die Tante noch gesagt, das sich die Elternzeit nicht um die Zeit verlängert, um die Du sie nach hinten verschiebst.
LG MASINE
Re: resturlaub
ich ahbe vom letzten jahr noch immer 10 tage urlaub- laut dem schreiben meines arbeitsgebers vom januar brauche ich den nicht bis märz 2002 zu nehmen- sondern hätte bis ende des jahres zeit.
zu den urlaub vom vorjahr habe ich noch volle 36 tage in diesem jahr. mein kind soll im juli zur welt kommen- seit februar bin ich berufsunfähig geschrieben. also konnte ich ja keinen urlaub nehmen bisher.
nachdem mutterschutz wollte ich erst einmal 3 jahre erziehungszeit in anspruch nehmen.- was passiert denn nun mit meinem urlaubsanspruch vom letztem ajhr und diesem jahr?? wo kann ich das nachlesen, kopieren um das meinem chef mal vorzulegen???
Bego
Re: mein Onkel arbeitet bei der Erzieh.geldstelle
ich denke mein Onkel hat mir keine Schauermärchen erzählt - ich mache es folgendermaßen. Habe auch noch 19 Tage Urlaub. Diese nehme ich NACH dem Mutterschutz (zwischen ENDE Mutterschutz und ANFANG Elternzeit). Somit habe ich einen kompletten Monat noch Urlaub, sprich volles Gehalt. Nach diesem Monat Urlaub beginnt erst meine Elternzeit für 2 Jahre = das Erziehungsgeld wird berechnet und zwar NUR die Einkünfte meines Mannes, da ich ja ab Beginn Elternzeit nicht mehr arbeite noch Urlaub habe.
Der Resturlaub kann definitiv NICHT verfallen, entweder man nimmt ihn wie oben beschrieben oder nach der Elternzeit dies ist auch möglich. Falls euch die Personalstelle eine andere Auskunft gibt = geht unbedingt über euren Betriebsrat !!!
LG`s
Steffi
Re: mein Onkel arbeitet bei der Erzieh.geldstelle
genauso möchte ich es auch machen, war jedoch nicht genau informiert über Anfang/Ende Mutterschutz oder Erziehungszeit. Ist mir jedoch jetzt auch eingeleuchtet.
Vielen Dank, Uta
Re: mein Onkel arbeitet bei der Erzieh.geldstelle
Schließlich können wir ein volles Gehalt gut gebrauchen (anstatt 600 bzw. 900 DM Erziehungsgeld), gelle !!!
GLG und *puuuhhh - schwitz* einen gewaltigen Luftzug zu Dir schick :))) ... ... ...
Steffi
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