Beantragung Elternzeit beim AG?!
bräuchte mal dringend Eure Hilfe. Versuche gerade meinen Antrag auf Elternzeit zu schreiben und ausser dem Satz, hiermit beantrage ich für die Zeit von 3 Jahren...., fällt mir leider nicht ein was hier noch reingeschrieben werden soll. Ausserdem möchte ich gerne wissen was der AG mit diesem Wisch macht, ist das nur zum Verbleib oder muss das von ihm irgendwo eingereicht werden? Vielen Dank vorab für Eure Hilfe. LG Mary
Re: Beantragung Elternzeit beim AG?!
LG Simone
Re: Beantragung Elternzeit beim AG?!
in den Antrag auf Elternzeit (der 2 Wochen nach der Geburt gestellt wird) gehört das genaue Datum des Wiedereintritts und, absolut richtig, Du solltest ein ZWISCHENzeugnis verlangen. Das muss sollte aber nicht in dem Antrag stehen. Soweit ich weiß, verbleibt der Antrag einfach in der Personalakte.
Gruß Gabi
Re: Beantragung Elternzeit beim AG?!
Mary
Re: Beantragung Elternzeit beim AG?!
Re: Beantragung Elternzeit beim AG?!
bist Du sicher, dass Du 3 Jahre zu Hause bleiben möchtest? Wenn Du mit dem Gedanken spielst, evtl. schon früher wieder einzusteigen- wenn auch nur halbtags oder 1-2x die Woche, dann würde ich den Antrag dementsprechen gestalten. Denn wenn Du vor den 3 Jahren wiederkommen willst, dann hast du mit 3 beantragten Jahren keinen Anspruch auf DEINEN Platz, sondern kannst an IRGENDEINEN Platz gesetzt werden.
Ich werde deswegen erst mal nur ein Jahr nehmen und dann evtl. verlängern. Aber du mußt den Antrag übrigens erst nach der Geburt stellen- und dann weißt Du ja auf jeden Fall, wann die 3 Jahre um sind...
Elli
Re: Beantragung Elternzeit beim AG?!
LG Mary
an KE K
habe ich das richtig verstanden? Ich kann erst ein Jahr beantragen und dann verlängern? Wenn ja, bis wann muß ich dann um die Verlängerung gekümmert haben?
Wir überlegen nämlich, ob wir den Erziehungsurlaub mal ändern. Er zu Hause und ich vor den 3 Jahren wieder arbeiten.....
Liebe Grüße von Heike
Re: an KE K
sorry war längere Zeit in einem Meeting, deswegen erst jetzt meine Antwort.
Ja: So wie ich die Info von unserem Personalbüro bekommen habe ist es möglich erst 1 Jahr zu beantragen und dann zu verlängern. Die Verlängerung muß bis 2 Monate vor Ablauf der Frist erfolgen.
Erkundige dich doch mal in Eurem Pers.büro oder beim Betriebsrat über diese Möglichkeit. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob das für alle gleichermaßen gilt, oder ob dies bei uns eine Sonderregelung ist.
Hoffe, das hilft Dir weiter.
LG Elli
Re: an KE K
meines wissens muss man gleich nägel mit köpfen machen und kann nicht immer wieder verlängern, da kann der AG und der ersatz-MA ja null planen.
wenn der wiedereinstieg ohnehin erstmal teilzeit sein soll, kann man auch erstmal 3 jahre beantragen und dann wenn es geht mit dem AG verhandeln, ob er möglichkeiten hat, einen teilzeit einzusetzen. ich werde vermutlich 1,5 oder 2 jahre beantragen und mir ein jahr für später aufheben, das muss man aber glaube ich auch schon ankündigen. da unsere firmen-KITA ab 1,5 läuft, ist dass das minimum, solange will ich auch wirklich gerne nah drann sein an der kindesentwicklung :-))
LG gonschi
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