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An alle Unverheirateten unter uns!!!

Hallo!
Ich gehe mal davon aus, daß hier in diesem Forum nicht alle verheiratet sind, ich zähle mich dazu!
Jetzt mal ein paar Fragen:
Wie sichert Ihr Euch finanziell ab, falls dem Partner etwas schlimmes passiert? Die erste Zeit kann "frau" ja noch nicht arbeiten gehen und sich und Mini selbst versorgen. Hatten hier gerade im Büro große Diskussion...ich soll also unbedingt heiraten, wurde hier beschlossen... :-)
Wie ist das, wenn VOR der Geburt dem Partner was passiert und der die Vaterschaft noch gar nicht anerkennen konnte??? Erbt denn das ungeborene Kind? Sollte der Partner ein Testament machen (reicht handschriftlich?) oder niederschreiben, daß er der Vater ist? Oder sollte der Partner eine Lebensversicherung auf die Partnerin abschließen, um die kleine Familie etwas abzusichern???
Bin eigentlich recht bodenständig, aber über gewisse Dinge habe ich mir noch null Gedanken gemacht....bin jetzt etwas aufgewühlt und denke jetzt wirklich daran, wie es ist, so ohne "Ernährer" dazustehen mit einem kleinen Baby, keine Rentenansprüche, keine Witwenrente, kein Geld, keine Wohnung (es ist SEIN Haus, in dem wir wohnen), kein Essen....(bischen übertrieben, ich weiß :-)
Macht Ihr Euch über solche Dinge auch Gedanken oder habt Ihr das schon lange als erledigt (= geregelt) abgehakt???
LG Tanja
Bisherige Antworten

Vaterschaftsanerkennung / Lebensversicherung

Hallo Tanja,
ich gehöre auch zu den "gesetzlosen" Müttern - in meinem Fall noch wilder, da meine Scheidung sich leider noch in die Länge zieht.... Also: wir haben bereits die Vaterschaftsanerkennung gemacht - das geht beim Standesamt (Geburtsurkunde, PA). Papa muß sagen, ja, er ist der Vater und Mama muß sagen: das stimmt (bei uns außerdem noch: Ehemann muß zustimmen). Zweiter Schritt, den wir auch auf jeden Fall noch vor d. Geburt machen werden: Gemeinsames Sorgerecht erklären, beim Jugendamt mit der Vaterschaftsanerkennung und PAen. Es könnte ja auch sein, daß mir was passiert und dann steht ein unehelicher Vater ohne Sorgerecht ziemlich blöd da. Schließlich haben wir zur Absicherung noch eine Risikolebensversicherung auf den Papa abgeschlossen. In Deinem Fall fände ich eine testamentliche Regelung über Wohnrecht und so in Deinem Fall auch nicht unangebracht...
Liebe Grüße,
Clärchen (29.SSW)

Re: An alle Unverheirateten unter uns!!!

Hallo Tanja,
sehr komplexes Thema... wir haben zwar vor zwei Wochen geheiratet, waren aber schon vor 4 Wochen bei einem Notar, weil wir auch in "seinem" Haus wohnen... wie das nun mit Erbrecht, Ehevertrag etc. ist.. Daher kann ich Dir da auch nicht viel raten. Am besten Ihr geht selbst zu einem Notar, der kann euch dann konkret auf Eure Fragen antworten.
LG
Tanja+Julia

bis vor kurzem...

...dachte ich auch noch, dass ich unverheiratet bin, wenn das Kind kommt.
Also: der Partner sollte VOR der Geburt schon beim Jugendamt das Sorgerecht beantragen, die Vaterschaft anerkannt haben und die Begünstigten in seiner Lebensversicherung (so er denn eine hat) geändert haben auf dich (und euer Kind).
Wenn er das Kind nicht anerkannt hat vor der Geburt und ihm stößt etwas zu, sieht es mit dem erben auch sehr finster aus....
Was mit dem Haus geschieht, wenn er kein Testament hat, in dem du bedacht wirst, ist aus deiner Sicht auch ungewiss. Also am Besten auch noch ein Testament (muss beglaubigt sein. Wer das macht weiß ich aber auch nicht...)
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen... ;-)
LG von Dee

Re: An alle Unverheirateten unter uns!!!

Hallo Tanja
Bin auch (noch) unverheiratet, doch der Zustand wird sich noch vor der Geburt ändern :-)) Jedenfalls hab ich mir natürlich zuerst auch die Gedanken gemacht und hab folgende Antworten drauf gefunden (ich hoffe in D ist es nicht komplett anders..)
Wenn der Vater die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat vor der Vormundschaftsbehörde, dann gilt das Kindsverhältnis nur zur Mutter (-> also auch keine Erbschaft möglich!). Der Partner kann auch im Testament (schriftlich!) die Vaterschaft anerkennen, doch entfaltet sich die Wirkung des Kindesverhältnisses dann erst nach dem Tode des Vaters! Du solltest also unbedingt sobald als möglich die Vaterschaft anerkennen lassen, wenn du vor der Geburt nicht heiraten möchtest.
Damit die Partnerin "etwas" abgesichert ist, empfiehlt es sich, dass der Partner eine Lebensversicherung auf die Frau lautend abschliesst.
Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und kann dir nur dringend anraten einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen (darin stehen Besitzverhältnisse, Regelung des Haushalts etc.). Wir haben hier mehrere unschöne Trennungen von Konkubinaten... und leider ist die Frau mit Kindern immer die Blöde ohne jegliches Recht!
Verlass dich nicht auf die Aussagen deines Partners, denn wenn wirklich mal was nicht gut läuft, ist die Chance gross, dass er keine Versprechen hält (das ist leider so!)
Ich kann dir noch einen interessanten Link schicken über Konkubinat, wenn du möchtest!
LG Alba (25.SSW)

Re: An alle Unverheirateten unter uns!!!

Hallo Alba!
Danke für die Tips. Mit dem Erben ist das in D etwas anders, das weiß ich! Ein uneheliches Kind ist einem ehelichen Kind gleichgestellt, also genauso erbberechtigt.
Werde also mal ein ernstes Wörtchen mit dem Kindesvater reden müssen!!! Will doch nicht dumm dastehen, wenn was ist...aber zwingen kann man ja auch niemanden???
Also im nächsten Leben heirate ich ERST und werde DANN schwanger... hihi!!!

Re: An alle Unverheirateten unter uns!!!

Naja, zwingen wohl kaum, aber man muss dem Partner schon die Konsequenzen klar aufzeigen :-)
Wünsch dir alles Gute und viel Glück beim Überzeugen!
LG Alba

Re: An alle Unverheirateten unter uns!!!

Hallo! Waren vor der Geburt beim Jugendamt wg. Vaterschaftsanerkenung und Sorgerecht.
Und damit der Papa auf der Geburtsurkunde steht :-).
Nach der Geburt ist das sonst so eine Rennerei.
Der Papa hat uns als begünstigte Personen seiner Lebensversicherung eingesetzt.
Zum Wohnrecht kann ich nichts sagen. Wohnen in Miete - offiziell nicht zusammen, so dass ich Alleinerziehende bin und Erziehungsgeld erhalte. So langt das Geld gerade. Bekomme also Kindergeld, Erziehungsgeld sowie Unterhalt für mich und unseren Sohn vom Papa. Die ungefähre Höhe des zu zahlenden Unterhalts haben wir beim Jugendamt erfragt.
Eigentlich kann man, wenn man alleine mit Kind ist auch Sozialhilfe und Wohnungsgeld usw. beantragen. Du würdest also im schlimmsten Fall von Vater Staat aufgefangen werden (Infos bestimmt beim Jugendamt).
Wendet Euch doch mal an einen Notar wg. Haus usw. Sicher ist sicher.
Liebe Grüße! Yvonne

wir haben ALLES vorher geklärt

Vaterschaftsanerkennung & geteiltes Sorgerecht beim Jugendamt.
Lebensversicherung fürs Kind (für später) angelegt.
Hochdatierte Risikoversicherung, falls meinem Freund was passiert, dann haben wir finanziell "ausgesorgt". Läßt sich doch alles regeln undist auch kein Problem.
Wenn der Vater das Sorgerecht mit Dir zusammen hat, dann ist es wie in einer Ehe. Mit allem Drum und dran.
Liebe Grüße
Lilli + *Babyline* 29. SSW
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