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18 und unterhalt

Hallo Ihr lieben , mein grosser Sohn ist im Januar 18 Jahre alt geworden . Der
Kindesvater stellte die Unterhaltszahlung , die sowieso ein Witz waren
,naemlich 117 Euro , ein . Kennt sich jemand aus mit den Gesetzen der
Alimente Kann ich rueckwirkend den Unterhalt erwarten Der Florian geht
noch zur Schule . Wo der Kindesvater wohnt wissen wir nicht , nur den Ort
und das er zwei eigene Kinder hat . Haben ihn 18 Jahre nicht gesehn , was
nicht an uns lag . Kann mir jemand helfen LG Anett
Bisherige Antworten

Re: 18 und unterhalt

Hallo Anett,
meines Wissens hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt, bis es seine (erste) Ausbildung vollstaendig abgeschlossen hat. Dein Ex muss also weiterhin zahlen. Soweit ich weiss, aendert sich durch Volljaehrigkeit aber etwas bezueglich des Selbstbehalts deines Ex und wenn er noch weitere, minderjaehrige Kinder hat, ist deren Unterhalt vorrangig. Das heisst, wenn er wenig verdient und sein Geld nicht fuer alle Unterhaltsverpflichtungen reicht, sind eventuell Kuerzungen des Unterhalts moeglich. Aber er zahlt ja sowieso schon weniger als ueblich. Vielleicht kann man dir bei Jugendamt mehr sagen, oder beim Anwalt.
Auskuenfte, wo jemand genau wohnt, kann man beim zustaendigen Einwohnermeldeamt einholen.
LG
Berit

Re: 18 und unterhalt

Hallo Anett! Soweit ich weiß muß der Kindsvater solange bezahlen bis Dein Sohn eine abgeschlossene Ausbildung hat. Solange er noch auf die Schule geht müßte er meines Wissens nach bezahlen. LG Yvonne

Re: 18 und unterhalt

Hallo Anett,
zahlen muß der Vater bis Euer Sohn eine abgeschlossene Ausbildung hat, längstens bis zum 27. Lebensjahr.
Allerdings muß Euer Sohn, jetzt da er 18 ist, seinen Unterhaltsanspruch selber beim Vater einklagen. So er also Unterhalt will, muß er sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Der kann dann Adrese und alles heraus finden und notfalls den Unterhalt per Gericht einfordern.
Liebe Grüße
sternenstäubchen

Re: 18 und unterhalt

Hallo Anett,
Dein Mann ist verpflichtet, deinem Sohn bis zum 27. Lebensjahr entsprechenden Unterhalt zuzahlen, allerdings gilt dies nicht, wenn er entweder arbeitslos, oder arbeitstätig ist. Wenn dein Sohn studiert, eine Aus- bzw. Schulbildung macht, muss dein Mann weiterzahlen.
Wenn er die Unterhaltszahlung schon eingestellt hat, ist er zur Nachzahlung verpflichtet. Die Höhe des Unterhaltes gilt dann nach dem momentanen Verdienst deines Mannes. Am besten ist es aber, das du dir entweder einen Rechtsanwalt sucht, oder aber zum Jugendamt damit gehst.
Die Adresse deines Mannes kannst du dir beim Einwohnermeldeamt geben lassen. Das kostet ungefähr 5?.
Viel Erfolg und alles Gute,
Tina

Re: 18 und unterhalt

Entschuldige, sollte Vater nicht dein Mann hin... :)
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