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@Tanja+Julia / Habe auch mal eine Frage an Dich!

Hallo Tanja!
Du kennst Dich ja bezügl. Krankenkasse sehr gut aus. Ich bin wegen meines Asthmas krankgeschrieben, wie ist das aber wenn ich länger als 6 Wochen krank bin? Dann bekomme ich doch nur noch einen Teil meines Gehalts von der Krankenkasse oder? Hat das dann Auswirkungen auf den MuSchu, bekommt man dann nichts mehr? So viele Fragen, es wäre superlieb wenn Du mir Auskunft geben könntest! Liebe Grüße Kerstin + ??? (19+4)
Bisherige Antworten

Re: @Tanja+Julia / Habe auch mal eine Frage an Dich!

Hallo Kerstin,
ja du bekommst nach 42 Tagen (6 Wochen) Krankengeld. Das entspricht entweder 70 % des Bruttos oder 90 % des Nettogehalts. (es wird vergleichsrechung gemacht, das niedrigere bekommst du, so vom Gesetzgeber festgelegt. Meist sind es 90 % vom Netto, man hat also schon einbüsen). Da Dein Beschäftigungverhältnis im Krankengeldbezug nur RUHT hast Du selbstverständlich anspruch auf Mutterschaftsgeld. D.h. bei vollangestellten Arbeitnehmerinnen 13 euro tgl. von der Krankenkasse, der Rest aufs VORHERIGE Netto (also nicht aufs Krankengeld) bekommst Du vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Hoffe geholfen zu haben,
LG
Tanja

Re: @Tanja+Julia / Habe auch mal eine Frage an Dich!

Vielen Dank für Deine schnelle Hilfe!!! LG Kerstin

Re: @Tanja+Julia / Habe auch mal eine Frage an Dich!

Hallo Tanja, da bin ich auch nochmal zum fragen! *g*
Ich bekomme jetzt ja auch schon seit geraumer Zeit Krankengeld. Nun lese ich, das es ca. 90% vom Netto und 70 % vom Bruttogehalt sind. Ich bekomme aber 70% vom Nettogehalt. Liegt es bei mir daran, das ich Azubi bin?
Wollt ausserdem nochmal nachfragen, ob es auch wirklich stimmt, das im Berufsfeld Azubi - Bürokauffrau kein Beschäftigungsverbot akzeptiert wird!?
Sorry für das viele Löchern! :)
LG Tina 27SSW
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