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@Tanja&Julia - Frage wg. Haushaltshilfe !

Hallo Tanja,
habe weiter unten gelesen, daß du bei einer KK arbeitest bzw. gearbeitet hast. Ich habe heute bei unserer KK (DAK) angerufen wg. Betreungsurlaub für den Partner, damit er unseren Erstgeborenen versorgen kann, wenn ich im KH bin, aber sowas gibts nicht.Die Dame am Telefon meinte nur, ich könne ihn als "Haushaltshilfe" angeben (mit Bescheinigung der FÄ). Er kann dann unbezahlten Urlaub nehmen und würde dann statt vom AG von der KK seinen Lohn (bis zu 26 DM netto/Stunde) bezahlt bekommen. Aber: Sein Nettolohn ja viel höher als 26 DM/Stunde und wenn er unbezahlten Urlaub nimmt, heißt das, wir haben weniger Einkommen in der Zeit. Ist es denn auch möglich, ihn als Haushaltshilfe anzugeben, wenn er "normalen" Urlaub nimmt, also keinen unbezahlten? Wie sieht das aus? Würde mich freuen, wenn du mich bißchen darüber aufklären könntest :-) Lg Jessi
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