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@Bego und so wegen Erz.Geld und Resturlaub usw.

So, ich habe jetzt gerade bei der Erziehungsgeldstelle angerufen! (Die Beratungstante hat mir schon ein bissel Quatsch erzählt)
Folgendes hat sie mir jetzt erzählt:
Wenn man zwischen MuSchu und Beginn Elternzeit seinen noch verbleibenden Resturlaub nimmt, dann geht das erstmal. Das Gehalt wird auch nicht mit eingerechnet für die Berechnung des ersten Lebensjahres! Aber ebend für die Zeit, wo Du Deinen Resturlaub nimmst! Und die 2 Jahre Elternzeit fangen definitiv am Geburtstag des Kindes an, also nix mit 3 Monate nach der Geburt (Muschu+Resturlaub).
Wenn ich das jetzt so schreibe, stellt sich mir doch glatt wieder die Frage, das ich das dann ja trotzdem noch bekommen müßte, weil die Einkommensgrenze ja doch ziemlich hoch angesetzt ist im ersten halben Jahr. Dann werde ich meinen Resturlaub natürlich auch noch im Anschluß an den MuSchu nehmen ? oh man, da wird mein AG aber ganz schön kotzen!!! Mir aber total egal!!!!
LG MASINE ET-22
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