@Beamtinnen in Hessen wg. geändertem § Muschu ?!
Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber ich habe ein großes Problem, mein mir zustehendes Mutterschutzgeld zu bekommen! Das Mutterschutzgesetz ist ja am 20.06.02 im Bundestag verabschiedet worden und gilt "eigentlich" auch seitdem (Für alle Frauen, die sich zu diesem Zeitpunkt im Muschu befanden!). Geändert wurde, dass auch Frauen, die vor dem errechneten ET entbunden haben (keine Frühgeburten!)eine Mutterschutzfrist von 14 Wochen erhalten. Bisher war es ja so, dass diese Zeit einem verloren ging (Muschu 6 Wochen vor dem errechneten ET und 8 Wochen nach dem tatsächlichen Termin. Bei mir ist es nun so, dass meine Kleine 2 Wochen vor dem errechneten Termin geholt wurde und bereits ab da die 8 Wochen Muschu begannen. Daraus ergibt sich eine Gesamtdauer des Muschu von nur 12 Wochen! und damit ein Verlust, eines halben Monatslohns! Als ich meine zuständige Behörde (Schulamt) darauf angesprochen habe, hieß es nur lapidar: Es ist noch keine Landesverordnung, also Pech für Sie! Wem ging es ähnlich?! Ist jemand von euch in der gleichen Situation? . Vielleicht auch aus anderen Bundesländern. In Niedersachsen und Berlin soll das Gesetz schon gelten. Ich wäre für eure Erfahrungen dankbar.
Ganz liebe Grüße
Dagmar (die sich jetzt auch noch an die Gewerkschaft wenden wird!)
Re: @Beamtinnen in Hessen wg. geändertem § Muschu ?!
ich bin ebenfalls Lehrerin in Hessen und habe mich mit dieser Thematik noch gar nicht richtig auseinander gesetzt, würde mich aber prinzipiell auch interessieren. Unsere Tochter ist 5 Tage vor Termin gekommen, dh. mir würde ja auch mehr Geld zustehen, wenn ich dich richtig verstanden habe. Bei welchem Schulamt bist du denn? Und wie wirst du weiter vorgehen?
Gruß
Sabine
Diese Infos habe ich erhalten :-(
schön, dass ich nicht allein auf weiter Flur bin! Für mich ist das Schulamt Darmstadt-Dieburg (in dem Fall Zweigstelle Dieburg) zuständig. Ich habe heute schon in der Besoldungsstelle Kassel, Im Kultusministerium und auf meinem Schulamt angerufen. Hier die ANtworten
1. Kassel: Wir sind nicht zuständig, wir zahlen nur aus, was uns angewiesen wird. Das müssen Sie mit Ihrem Schulamt regeln.
2. Kultusministerium: Tjaaaaa, eigentlich haben Sie ja recht! Setzen Sie sich mal dafür ein. Nein, eine Landesverordnung gibt es noch nicht. Aber eigentlich steht Ihnen das zu. Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung Ihres Schulamtes, die können das festsetzen. Das Gesetz ist a) bereits vom Bundestag verabschiedet, b) eine EU-Verordnung, die unmittelbar gilt c) Hannover und Berlin (Verwaltungsgerichte) haben schon auf Länderebene so entschieden.
3. Schulamt:(Rechtsabteilung) Waaaaas? Wie kann Ihnen der aus dem KM so etwas sagen? Ohne eine Landesverordnung kann ich nicht tätig werden. (Anmerkung von mir: Die hat Schiss, sich so weit aus dem Fenster zu lehnen!)
Die Frau aus dem Schulamt will sich jetzt noch mal beim KM informieren.
Meine Befürchtung ist, dass die LAndesverordnung für mich (und auch für dich) zu spät in Kraft tritt. Denn im Bundesgesetz (auf der Homepage vom Familienministerium nachzulesen!) heißt es noch, dass das Gesetz für alle Frauen gilt, die sich am 20.6. im Mutterschutz befunden haben.
Teil 2 folgt
Re: Diese Infos habe ich erhalten :-(
Aber ich würde gerne mit dir und anderen, die in der gleichen Situation sind weiter in Kontakt treten, da es ja wohl nicht nur mich betrifft .
Welches Schulamt ist für dich denn zuständig?
Ganz liebe Grüße
Dagmar
Re: Diese Infos habe ich erhalten :-(
also erst mal: Das Gesetzt ist verabschiedet und in Kraft auf Bundesebene. Ebenso geltendes EU Recht (deshalb wurde die Verordnung ja überhaupt erst geändert)
Wenn es keine Landesverordnung gibt, dann ist das ein Problem des Landes, aber bestimmt nicht Euer Prob.
Die Umsetzung muß! zum fälligen Termin (hier 20.06.02) erfolgen.
Ihr habt Anspruch auf Einhaltung dieser Verordnung! Denn das Mutterschutzgesetz gilt für jede! Frau, egal ob Bund, Land oder Kommune. Sorry, aber ich finde es eine absolute Frechheit von Euren Behörden sich so unverschämt lapidar rauszureden. Schön zu sehen wie wahnsinnig kompetent manche Leute sind. Wendet Euch direkt an die Leiter der jeweiligen Behörden und macht es über den großen Dienstweg. Gewerkschaft hin oder her, dieses Recht kann man Euch nicht verweigern.
Ansonsten, Widerspruch gegen die Berechnung der Schutzfrist einlegen (hat den gleichen Effekt).
Ich hoffe Ihr habt nich zu viel Theater damit.
Meine PerAbt ist sogar von sich aus auf mich zugekommen und hat mir die geänderten Texte mitgeteilt (oh Wunder...)
Gruß
Tina + Jana inside (ET-4)
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