wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
Weiss jemand bescheid?
LG Bianca
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
erstmal Guten Morgen.
Ich weiß das auch nicht so genau, habe da die letzten Tage auch schon mal drüber nachgedacht. Ich denke, wir können das bald in Angriff nehmen. Aber wie es bei uns berechnet wird ??? Ich denke schon, nach dem alten Prinzip. Vllt. weiß hier jmd anders mehr darüber.
Wir sind eh am überlegen, ob wir fürs 2. Jahr noch Geld beantragen soll, denn mein Mann hat im November in einer neuen Fa. mit besserem Gehalt begonnen. Ob sich das noch lohnt?
LG Simone
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
LG Bianca
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
ich würde es auf alle Fälle probieren. Mehr als einen ablehnenden Bescheid kannst Du ja nicht erhalten.
LG Annett
@Bianca und Annett
können die denn nicht Geld von uns zurückverlangen (aus dem 1. Jahr), wenn die sehen, daß mein Mann mehr verdient als vorher? Ich weiß ja nicht, ob der Verdienst meines Mannes für den Antrag zu hoch ist, ich denke aber schon. Wenn ich die Zahlen vom Erstantrag richtig im KOpf habe.
LG Simone
Re: @Bianca und Annett
LG Bianca
Re: @Bianca und Annett
@Tina
ja, wir hatten im November auch angerufen, daß er eine neue Arbeitsstelle hat, aber da hatten wir noch keine neue Abrechnunge. Die haben "seltsamerweise" nur gesagt, "OK, wissen wir bescheid". Ich habe auch gedacht, die müßten eine neue Abrechnung haben, aber vllt. saß da wer neues, der nicht so gut bescheid weiß. Dann ist es nicht mehr unsere Schuld.
LG Simone
Re: @Tina
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
meinst Du, wir können auch für das 2. Jahr beantragen? Im ersten wurde schon alles abgelehnt, ich habe also bisher gar kein Erziehungsgeld bekommen.
Besteht da trotzdem noch Hoffnung???
LG
Anja
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
das kann ich mir nicht vorstellen. Wir bekamen nur die ersten 6 Monate, dann stellten wir den Antrag für danach und da hieß es, dass wir zu hoch liegen. Deshalb muss ich ihn für`s 2. Jahr erst gar nicht stellen.
Wenn ihr von vornherein drüber gelegen habt und nichts bekommen habt, wirst du im 2. Jahr erst recht nichts bekommen.
Kannst es aber ja mal versuchen.
Liebe Grüße
Conny
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
aber im ersten Jahr wurde ja mein Gehalt noch mit berechnet - und jetzt hab ich ja absolut keine Einkünfte mehr. Meinst Du, es klappt trotzdem nicht.
Wenn es nämlich aussichtslos ist, versuche ich es erst gar nicht. Bei den ganzen Bescheinigungen und Kopien, die die haben wollen - das ist ja auch irre aufwändig ;-((
LG
Anja
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
Machst du die Bärchen denn selbst? Deshalb Mollybaer? Sie sind gaaaaaanz süß!
Liebe Grüße
Conny
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
ja, die mache ich selbst ;-))
Ich bin schon lange totaler Teddy-Fan, sammle eigentlich Mini-Teddys. Und 1995 hab ich dann mit dem Nähen angefangen, ab und an entsteht da immer noch mal was, wenn auch nicht mehr nur Teddys.
Um das Erziehungsgeld muss ich mich unbedingt kümmern, muss nur erst herausfinden, wo ich da nachfragen kann.
LG
Anja
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
wir können das alle eigentlich schon ausrechnen. Denn es zählt das Gehalt und die Werbungskosten von Jahr der Geburt. Wenn du allerdings auch etwas verdienst, dann zählt dein Gehalt auf das Lebensjahr.Den Antrag kann man wohl ab dem 9. Lebensmonat stellen. Soweit ich mich erinnern kann, wurde mir damals bei Sarah sogar einer rechtzeitig zugeschickt. Aber ich fand die Abwicklung ging recht schnell, wenn man es also kurzfristig vor dem Geburtstag mach, hat man bei Anspruch sicher keine lange Wartezeit auf das Geld.
ich hoffe, ich konnte helfen
lg anke
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
für das 2.Jahr kannst Du ca. 2-3 Monate bevor das 1.Jahr vorbei den neuen Antrag losschicken.
Ich würde auch denken es wird nach dem alten Prinzip berechnet.
LG Annett
im 10.ten Lebensmonat hier und wir
Re: wann Erziehungsgeld für 2. Jahr beantragen
also zum einen kannst du ab dem 9. lebensmonat das erziehungsjahr für das 2. lebensjahr beantragen. als bemessungsgrundlage müsste diesmal das jahresgehalt aus dem jahr 2005 zugrunde gelegt werden, denn bei der beantragung für das 1. lebensjahr wurde das jahresgehalt 2004 zugrunde gelegt.
berechnet wird auf jeden fall nach dem alten prinzip, denn das neue erziehungsgeld gibt es erst ab dem 01.01.2007!!!!
liebe grüße nicci, die gleich mal sucht, ob sie diesen genialen link zur berechnung des erziehungsgeldes noch findet ...
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