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rechtliche Regelung Mutterschutz und Teilzeit

Hallöchen liebe Kugeln,
war heut bei uns in der Personalabteilung und bin seit dem einigermaßen empört.
Im Klartext wurde mir gesagt, dass ich gleich auf dem Antrag für Elternzeit festlegen muss, ab wann ich wieviel Stunden Teilzeit arbeiten möchte, damit ich dann auch Anspruch darauf habe. Und auch das 3. Jahr muss ich gleich mit beantragen, weil sonst nicht sicher ist, dass ich das noch bekomme.
Im Gesetzt steht aber, dass man innerhalb der Elternzeit Anspruch auf Teilzeit hat - und zwar 8 Wochen, nachdem man das schriftlich dem AG mitgeteilt hat (klar, dass man mit dem Chef da schon bissel vorplant und ihn nicht überrumpelt) und dass das dritte Jahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahr genommen werden kann - ebenfalls mit einer Beantragungsfrist von 8 Wochen.
Angeblich gab es da jetzt mal einen Urteilsspruch, auf den sich dann die Firmen beziehen können und nicht mehr der Teilzeit innerhalb von 8 Wo zustimmen müssen.
War danach schon bissel wütend - so richtig schön die soziale Komponente nach unten fahren hier in D - als ob das die Lösung der Probleme wäre. Hatte so richtig das Gefühl, dass ich für die Firma als Mutti untragbar bin - und das nur wegen so ner Tussi aus der Personalabteilung.
Nun werd ich mich wohl noch schlau machen müssen dass ich mir nicht selber nen Strick draus drehe, wenn ich 3 Jahre Elternzeit mit 2 Jahren Gleitzeit beantrage, ob man mir dann für 3 Jahre die Rückkehr verweigern kann...
Kennt sich da jemand aus? Kennt schon jemand diesen besagten Urteilsspruch?
Der Hammer war ja noch, als ich fragte, ob mein Mann dann den Papierkram erledigen könnte. Sie meinten, natürlich geht das, aber wir freuen uns doch auch, wenn wir das Baby dann mal sehen dürfen - pah, das wär das letzte!
LG Hexlein
Bisherige Antworten

Re: rechtliche Regelung Mutterschutz und Teilzeit

Hi Hexlein, ist das neu? Ich hatte nämlich vor ca. 2 Jahren noch gelesen, daß man die Elternzeit nur mit Genehmigung des AG verlängern oder verkürzen kann. Würde mich auch interessieren, wenn das inzwischen anders ist... LG, jana 19+4

Re: rechtliche Regelung Mutterschutz und Teilzeit

Hallo Janka,
bin auf dem Gebiet Recht nicht so bewandert (und habe das Fach beim Studium auch gehasst). Verstehe den Gesetzestext jedenfalls so, dass der AG nur aus betrieblichen Gründen ablehnen kann - die waren bisher aber schwer nachzuweisen. Das klang jetzt irgendwie aus AG Sicht einfacher. Habe das besagte Urteil inzwischen auch gefunden. Bei Arbeitsrecht mit übl. davor und dahinter - als Suchwort Elternteilzeit eingeben, da kommt man zu dem besagten Urteil.
LG Hexlein

Re: rechtliche Regelung Mutterschutz und Teilzeit

Hallo,
es ist tatsächlich so, das vom Gesetzt her man erst 2 Jahre nehmen und dann noch einmal evt. bis zum sechsten Lebensjahr das 3. Elternzeitjahr. Aber der Arbeitgeber darf entscheiden ob es in seinem Betrieb möglich ist dieses durchzuführen. ER darf also verlangen das man komplett nimmt oder nur teilweise. einer Verlängerung muß er nicht zustimmen wenn es aus betrieblichen Gründen zu rechtfertigen ist. Aber das ist nie eine schwierigkeit fpür den AG. Genauso verhält es sich mit der Teilzeit. Man muß halt auf die Kulanz des AG hoffen....
Bei mir ist es so das ich bei der ersten auch erst nur zwei Jahre beantragt habe und das dritte dann nachbeantragt. Bei dem neuen Baby werde ich das nicht können, da der AG diesesmal keiner Verlängerung zustimmen wird, da er die SS-Vertretung nicht panen könnte.
Hoffe du verstehst wie ichs meine
Gruß Diana

Re: rechtliche Regelung Mutterschutz und Teilzeit

Hallo Hexlein,
Dein AG hat recht, zumindest gibt es Urteile die seine Auffassung stützen. Bei uns in der Firma läuft es auch so.
siehe:
Das LAG Baden-Württemberg gab dem Arbeitgeber Recht. Die Richter teilten die Auffassung des Arbeitgebers, dass ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit habe, wenn er zuvor die Elternzeit unter völliger Freistellung von der Arbeitspflicht verlangt habe. Das Gesetz, so erklärte das Gericht der Arbeitnehmerin, sehe einen Anspruch des Mitarbeiters auf Verringerung aber nicht auf Verlängerung der Arbeitszeit vor. Wer aber zunächst gar nicht arbeiten wollen, anschließend aber eine Teilzeitbeschäftigung beantrage, der verlange genau eine solche Verlängerung der Arbeitszeit. Arbeitnehmer, die während der Elternzeit gerne eine Teilzeitbeschäftigung hätten, müssten diesen Wunsch schon mit dem Antrag auf Elternzeit äußern. Schließlich müsse auch der Arbeitgeber disponieren können.
LG!
Leo
27+1

Re: rechtliche Regelung Mutterschutz und Teilzeit

vielen Dank für eure Antworten.
Aha, das heißt also, wenn ich es gleich mit anmelde, dann kann ich auch Teilzeit zurückkehren - das kann mir dann, wenn es so weit ist, nicht verweigert werden (so nach dem Motto - bleiben Sie mal zu Hause). Umgekehrt aber, wenn ich es nicht anmelde und dann plötzlich arbeiten will. Wenn das so ist, dann kann ich damit leben.
Wie gesagt, dass ich das ganze mit dem Chef schon eher abstimme, ist ja klar. Aber dass ich das plötzlich so genau schon auf den Antrag schreiben sollte, hat mich verwundert. Nun bin ich ja beruhigt.
LG Hexlein

Ja, genau

...am besten schreibst Du dann auch Deine genauen Vorstellungen der Teilzeitaufteilung auf - wieviele Stunden, wie über welche Tage verteilt (15 bis 30 gehen ja...)
LG!!
Leo
27+2

Expertentelefon Bundesregierung

Hallo Hexlein,
dazu gibt es ein Expertentelefon von der Bundesregierung.
Die beantworten alle Fragen rund um die Elternzeit - echt super.
Denke mal nicht, daß Eure Personalabteilung mit der Aussage recht hat,
aber frag das einfach nochmal nach...
hier der Link mit www davor
bmfsfj.de/Kategorien/Service/impressum.html
Liebe Grüße
Chrissi
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