adoption des vaters vor der geburt des kindes...
wenn ich bei der geburt sterbe, wer bekommt denn das baby, wenn mein freund nirgends bis jetzt angegeben ist?!
meine mama? hat mein freund irgendwelche rechte denn an dem kind? oder geht das so nach dem motto, " da könnte ja jeder kommen und behaupten er sei der vater"?
sein chef meinte er solle das kind vor der geburt adoptieren...
wer weiss da genaueres?
lg leni
Na also - was sind das denn für Gedanken????
zuerst muß ich mal schimpfen!! Solche Gedanken hat man sich in der Schwangerschaft nicht zu machen!
Aber ich weiß schon wie Du das meinst. Besser vorher mal drüber reden.. Ich würde sagen, dass es dem Papa ja in jedem Fall nachzuweisen ist, dass er der papa ist ( Vaterschaftstest). Daher denke ich einfach mal, dass eine Adoption vor der Geburt nicht sein muß. Aber wirklich auskennen tue ich mich damit nicht (ist nur reine Gefühlssache).
So und nun weg mit solchen schlimmen Gedanken und ihr freut Euch zusammen auf den Zwerg!!
Liebe Grüße
Andrea mit Alina *24.07.2004 u. Wunderzwergin inside 30+5
Re: adoption des vaters vor der geburt des kindes...
das ist ja echt ein furchtbarer Gedanke...
Aber zum Thema Freund, ich nehme an er ist auch der Vater des Kindes, da könnt ihr einfach eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt unterschreiben. Ich kenne einige Paare, die nicht verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben und die haben das alle vor der Geburt gemacht. D.h. so weit ich weiß, dass beide dann die gleichen Rechte haben. Erkundige dich mal beim Jugendamt, die können dir sicher weiterhelfen. Der Grund dieser gemeinsamen Sorgerechtserklärung soll ja nicht nur der drastischste sein, sondern es ist einfach schön für den Vater (und die Mutter), die gleichen Rechte und Pflichten für das Kind damit zu übernehmen.
Also lieber darüber freuen, als sich schlimme Gedanken zu machen!
LG sassa mit Juli*27.7.04 und Wunderbauchzwerglein 30+6
Anerkennung der Vaterschaft
LG Sandra
Re: adoption des vaters vor der geburt des kindes...
kein Vater muss sein eigenes Kind erstmal adoptieren. Das ist ein Ammenmärchen und hält sich leider schon seit Ewigkeiten hartnäckig und irgendwie kennt immer einer einen, der einen kannte und der hatte einen Schwager und der musste sein Kind erstmal adoptieren...Alles Quatsch.
Was die Leute meinen ist eine Legitimation und das hat mit Adoption nicht das geringste zu tun (heißt nur, dass der Vater ab dann und dann offiziell der und der ist und das Kind jetzt die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind hat).
Ich bin in der gleichen Situation wie du und auch nicht verheiratet. Wir waren letzten Mittwoch auf dem Standesamt und haben die Vaterschaftserkennung machen lassen (Baby kommt im Oktober), ist alles kein Problem. Ihr müßt eure beiden Ausweise mitnehmen, jeder eine Geburtsurkunde (bei mir war es das Stammbuch meiner früheren Ehe, ging genauso), falls Du geschieden bist noch das rechtskräftige Scheidungsurteil und das war es dann auch schon. Kostet nicht mal was, nur ca. 1/2 Stunde Zeit. Wir haben dann zwei Urkunden über die Anerkennung mitbekommen, 1 davon soll ich immer im Mupa tragen (für Notfälle) und die auch bei der Geburt mit den Unterlagen fürs Standesamt angeben, dann kommt der Vater gleich mit in die Geburtsurkunde des Babys rein.
Allerdings wirkt sich auch die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt nicht auf das Sorgerecht aus! Das bekämst erstmal alleine Du. Da wir aber das gemeinsame Sorgerecht wollen haben wir nächsten Donnerstag noch einen Termin beim Jugendamt und erklären das dann dort.
Man kann beim Jugendamt auch der Einfachheit halber gleich beides machen (Vaterschaftsanerkennung + Sorgerecht), aber mein Freund kennt den Standesbeamten hier und wollte unbedingt zu ihm (Männer..).
Hoffe dir ein bissel weitergeholfen zu haben.
LG
Yvette (27. Woche)
Re: adoption des vaters vor der geburt des kindes...
ich finde es weise sich Gedanken darüber zu machen. Wenn Du das regelst, dann wird nichts passieren, denn es passiert höchstens was, wenn nichts geregelt ist!!!!
Eine Vaterschaftsanerkennung kann man schon vorher machen oder regeln, frag einfach beim Amt nach. Ausserdem kannst Du schon vor der Geburt ausdrücklich Deinen Willen äußern, dass ihr gemeinsames Sorgerecht wollt, bzw. dass der leibliche Vater das Sorgerecht erhalten soll, wenn Du es nicht mehr ausüben können solltest. Auch da: frag bitte vorber beim Jugendamt, wie das formal geregelt werden kann. Die sind dafür da! Dort kann man auch hinterlegen, wer das Sorgerecht keinesfalls erhalten darf!
LG Alke
die alles in auch noch das Testament auf die zwei Kinder abändern will, ehe das zweite da ist!
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