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Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hallo,
ich bins nochmal mit einer Frage. Ich mußte ja bei meinem ersten Arztbesuch die 10 Euro Praxisgebühr zahlen. Bei dieser Untersuchung wurde ja die SS festgestellt. Nun brauche ich ja bei meinem Frauenarzt die Gebühr nicht mehr entrichten da es ja eine Vorsorgeuntersuchung ist. Nun stelle ich mir aber die Frage was passiert wenn ich zum Notdienst/Krankenhausnotdienst muß. Eigentlich muß ich da ja meine 10 Euro immer bezahlen, aber wenn es Probleme mit oder wegen der SS gibt (z.B. Blutungen, Wehen etc) bin ich dann auch freigestellt? Oder wenn ich normal zu meinem Hausarzt gehe da er dichter bei ist wegen SS-fragen, wird dann die Gebühr fällig? Vieleicht kennt sich ja einer von euch mit dieser Problematik aus, ich würde mich freuen.
Gruß Diana
Bisherige Antworten

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hallo
also ich muß für jedes Quartal die 10 ? entrichten beim FÄ.
das hatte ich im Dez.04 und im Jan 05 auch also gehe ich davon aus das es auch so bleibt,auch wenn es Vorsogeuntersuchungen sind.
LG Biene25 (13.SSW)

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

das ist aber nicht richtig.... ihr müßt mal bei eurer krankenkasse anrufen, denn alles was mit der ss zu tun hat, ist kostenlos. das heißt keine praxisgebühr und rezeptgebühren.
das hat mir meine krankenkasse gesagt und mein arzt mußte mir meine prxisgebühr zurück zahlen.
lg jenny 25w

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hallo,
genauso dachte ich es mir auch. Werde mich jetzt mal direkt bei der Kasse schlau machen.
Gruß Diana

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hallo Diana,
meinem Mann ist es dieses Quartal so ergangen: Er war am Wochenende beim kassenärztlichen Notdienst: 10 Euro. Dann war er am Montag bei einem Allgemeinmediziner zur Kontrolle: wieder 10 Euro, weil Notdienst offenbar einem anderen Abrechnungssystem unterliegt. Der Montagsarzt hat dann Mist gemacht, so dass mein Mann am Mittwoch noch zu einer anderen Allgemeinmedizinerin gegangen ist: Er musste ein drittes Mal 10 Euro bezahlen, weil er keine Überweisung des anderen Allgemeinmediziners hatte.
Ich habe gleich beim ersten Frauenarzbesuch 10 Euro zahlen müssen, obwohl es um Schwangerschaftsvorsorge ging. Die Arzthelferin sagte, man müsse nur dann keine 10 Euro zahlen, wenn der Arzt gar nicht mit einem sprechen würde. Das glaube ich, ehrlich gesagt, nicht, denn auch eine normale Vorsorgeuntersuchung muss doch von Text begleitet sein. Ich habe aber gezahlt, um die Beziehung zu den Arzthelferinnen nicht zu gefährden - wer weiß, wozu ich deren Kooperationsbereitschaft in den nächsten Monaten noch brauchen werde.
Liebe Grüße
Tini

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hallo,
ja das Thema Praxisgebühr. Es ist halt so das der Notdienst IMMER 10 Euro bekommt. Sogar wenn ich Freitags bei meinem Hausarzt 10 Euro bezahlt habe muß ich ich wenn dieser am Sonntag Notdienst mnacht wieder zahlen.
Ich kenne es aber auch so das für Vorsorgeuntersuchungen (Krebs etc) nicht gezahlt werden muß, nur wenn man im gleichen Gespäch eine Frage hat die nicht zur Vorsorge gehört wird das Geld wieder fällig. Kompleziert aber scheinbar die einzige rettung unseres Gesundheitssystems.
Wie gehts dir sonst?
Gruß Diana

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hallo Tini,
Ich hab das mal bei meinem FA bei einer anderen Patientin mitbekommen.Wenn man nur die vorsorge machen will,da zieht man sich aus ,setzt sich auf den Stuhl ,der Arzt kommt macht seinen Abstrich oder was auch immer und geht wieder .Sowie du irgendeine Frage hast,ist das nicht mehr in der Vorsorge enthalten und du mußt 10? blechen.Das ist zwar total krass,kommt aber nicht vom Arzt ,sondern ist von der Krankenkasse so vorgeschrieben.
Bei einem anderen FA weiß ich,daß da anfang letzten Jahres dann Flugblätter im Wartezimmer lagen wo das draufstand.Besonders wegen der schwangerschaftsvorsorge.
Sowie man auch eine Beratung will kostet´s Geld.
Traurig,aber wahr.
Grüsse
Marion

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hallo Marion,
ich kann akzeptieren, dass man auch bei Schwangerschaftsvorsorge zahlen muss, finde nur die angeblichen Kostenlos-Regelung pharisäisch. Denn der dahinterstehende Vorgang wäre doch weder der Patientin, noch dem Arzt zuzumuten. Im Prinzip ist diese Regelung also nur auf die "leere Menge" anwendbar und damit in der Realität überhaupt nicht relevant.
Liebe Grüße
Tini

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hi Tini,
ich glaube auch, dass das nicht ganz stimmt.
Auch wenn ich nur Rezepte für "Dauermedikamente" brauche oder z. B. Überweisungen werden die 10 Euro Quartalsgebühr fällig. Da ist es denen völlig egal, ob ich den Arzt gesehen oder gesprochen habe oder nicht....
LG
Anja

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hallo Anja, na der Fall ist ja schon klar: Wenn Du Dein Rezept holst, hat das ja nichts mit Schwangerschaftsbetreuung oder -vorsorge zu tun, sondern Du nimmst ganz normal das erste Mal im Quartal eine Dienstleistung Deines Arztes in Anspruch. Und dafür müssen eben 10 Euro Praxisgebühr gezahlt werden. LG Tini

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

hi tini,
die vorsorge ist inklusive gespräche von der zuzahlung befreit. ausdrücklich. kann dir eine pressemitteilung zumailen gerne, die das besagt.
AAAABER: meine FÄ sagte dann, dass sie dann nicht nach bakterien und pilzen suchen kann, mein hauptschwachpunkt beim schwanger sein. eine hebamme kann übrigens ohne praxisgebühr danach suchen, da kann frau das sparen ;-)
daher habe ich bezahlt.
die geschichte deines mannes ist sooo typisch!
LG gonschi 11. wo und total krank

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

ich muss auch jedes Quartal die 10 Euro zahlen in der letzten SS war ich einmal beim Notdienst und da musste ich auch 10 Euro blechen.
Medikamente die man wegen der SS nehmen muss sind normal weise nicht kostenpflichtig.
LG kirsten mit phillip*14.06.04 & krümel inside 7+1

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hi Diana,
ich habe Anfang des Quartals beim Hausarzt die 10 Euro abgedrückt und hole mir von dort immer brav die Überweisungen (z. B. FÄ, Augenarzt...) Dann muss ich dort nicht zahlen.
Aber bei jedem Arztbesuch außer der Reihe - ich meine, das gilt auch für Notfallbehandlungen - müsste ich wieder zahlen...
LG
Anja

Re: Zuzahlung bei Arztbesuch!

Hallo Ihr,
also mit der Praxisgebür ist es tatsächlich so, daß diese nicht anfällt im Rahmen der vorgeschrieben Schwangerschaftsvorsorge Untersuchungen. Sobald allerdings eine Beratung hinzu kommt wird diese Fällig da der Arzt dies extra abrechnen kann (unter Beratung fällt jede Frage die man hat, es reicht schon wenn man nachfragt wie es dem baby geht). Bei Norfallbehandlungen ist die Praxisgebühr immer zu entrichten (da keine Überweisung möglich), da führt kein Weg dran vorbei.
Die Zuzahlungen bei Medikamenten sind nur dann frei wenn das Medikament ausschließlich aufgrund der Schwangerschaft benötigt wird (z.B. Schwangerschaftsdiabetis).
Wenn man eine Überweisung vom Hausarzt hat wird die Gebühr nicht anfallen bzw. nur beim Hausarzt.
Also wie ihr seht kommen wir kaum drum herum :-(
LG vonnsche
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