Was passiert mit meinem Kind? - Vormundschaft
ich wollte gern einmal ein etwas weniger schönes, aber doch wichtiges Thema ansprechen. Vielleicht habt Ihr ja darüber schon einmal diskutiert. Dann sagt mir es bitte und ich schaue mal nach.
Was passiert mit unserem Kind, wenn uns beiden etwas zustößt?
Wir sind verheiratet.
Man kann wohl einen Vormund bestellen, einfach ein Schriftstück erstellen. Das Jugendamt muss sich aber nicht dran halten. Das wird dann halt geprüft. Es geht ja um das Kindswohl.
Habt Ihr Euch darüber schon eimal Gedanken gemacht?
Ich würde mich über Eure Meinungen und Anregungen freuen.
Ich wünsche Euch einen schönen Abend.
Antje
Re: Was passiert mit meinem Kind? - Vormundschaft
ich habe für mich mal kurzzeitig darüber nachgedacht, aber noch nicht mit meinem Mann darüber gesprochen. Auch weiß ich nicht, ob die entsprechenden Personen damit einverstanden wäre. Mir wäre es wichtig, daß Janik zu meinen Eltern käme, denn denen vertraue ich 100% und da wäre mir am wohlsten, wenn Janik bei denen wäre.
LG Simone
Sorgerechtstestament
Gruß Sandra
Re: Was passiert mit meinem Kind? - Vormundschaft
wir haben mit meinem bruder und seiner frau abgesprochen, dass sie in dem fall, wenn uns beiden was passierte, unsere beiden nehmen würden. sie haben einen vierjährigen sohn und unsere zwillis wären dort gut aufgehoben, zumal meine eltern in der nähe wohnen.
habe das schon sehr früh geklärt, weil mir das einfach keine ruhe gelassen hat und ich will, dass es unseren mäusen immer gut geht.
mein bruder wird auch pate! ob man das ganze schriftlich fixieren muss - keine ahnung!
LG, Ulrike
Re: Was passiert mit meinem Kind? - Vormundschaft
soweit ich weiß muss man das handschriftlich und formlos verfassen und beide unterschreiben.
LG Hexlein mit Mathilda
Re: Was passiert mit meinem Kind? - Vormundschaft
Liebe Grüße
Conny
Re: Was passiert mit meinem Kind? - Vormundschaft
Wir haben das mit unseren Paten geklärt (dafür hat ein Kind Paten). Sie wären für unsere Kinder beide da. Das ist testamentarisch festgelegt. Wir haben auch festgelegt wer dann das "Vermögen" der Kinder verwalten soll.
Sicher geht man, wenn man das in getrennte Hände geben kann.
Man kann auch testamentarisch verfügen wer die Kinder NICHT bekommen darf (haben wir gemacht). Die Verfügungen kann man beim Jugendamt hinterlegen (Haben wir nicht.). Notariell muss man das nicht machen. Das bewirkt nicht mehr und kostet Geld. Notare wissen das, beraten einen aber nicht dementsprechend.
Man sollte sich ruhig beim Jugendamt beraten lassen. Die handhaben nämlich oft Dinge recht unterschiedlich.
LG Alke
Info für alle - Sorgerechtstestament
wir sind auch gerade dabei, uns festzulegen, wer unsere Kleine bekäme...
Anbei eine Info für alle:
Sorgerechtstestament
Problem: Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Sorgerecht für die Kinder bei Tod eines Elternteils oder der Eltern.
Oft stellen sich Eltern die Frage: Was passiert, wenn einer der Elternteile stirbt? Wer übt dann das Sorgerecht für die Kinder aus?
Sind die Eltern miteinander verheiratet oder haben sie als unverheiratete Eltern Sorgeerklärungen abgegeben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.
Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und hatten sie keine Sorgeerklärungen abgegeben, so überträgt das Familiengericht beim Tod der sorgeberechtigten Mutter dem Vater die elterliche Sorge dann, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Diese Entscheidung des Gerichts wird u.a. auch davon abhängen, ob ein persönliches Verhältnis zwischen dem Vater und dem Kind besteht.
Wenn einem Elternteil auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung, z.B. bei der Scheidung, die elterliche Sorge vor seinem Tod allein zustand, so ist eine neue gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Die gemeinsam sorgeberechtigen Eltern können für den Fall, dass sie beide versterben durch Testament erklären, wer Vormund ihres Kindes werden soll. Daran hat sich das Familiengericht grundsätzlich zu halten. Wurde keine Verfügung durch die Eltern getroffen, muss das Familiengericht allein nach dem Wohl des Kindes eine Entscheidung treffen. Die gleiche Möglichkeit der Bestimmung eines Vormundes besteht für einen allein sorgeberechtigen Elternteil, wenn der andere Elternteil für eine Übertragung des Sorgerechts ausscheidet.
Möchten Sie Vorsorge für andere Regelungen treffen wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes "Sorgerechtstestament" handschriftlich zu erstellen. Allerdings ist Ihre Verfügung bei der Vormundschafts- oder Sorgerechtsvergabe durch das Vormundschaftsgericht nicht bindend, wird aber üblicherweise bei der Entscheidung berücksichtigt.
Textvorschlag:
"Hiermit bestimme ich (Name und Anschrift), dass ... (Name und Anschrift) im Falle meines Todes der Vormund meiner Kinder (Namen und Geburtsdaten) werden soll.
Ort, Datum Unterschrift"
Diese Regelung sollte der/diejenige in den Händen haben, der/die nach Ihrem Tod für Ihr Kind sorgen soll. Zusätzlich können Sie bei einer bestehenden freiwilligen Beistandschaft dieses Testament beim Jugendamt hinterlegen. Am Sichersten ist es, das Testament beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr in Verwahrung zu geben.
Lg!
Leo
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